Anmeldepflicht für Prostituierte, Auflagen für Bordelle und Kondompflicht für die Freier: Seit 1. Juli ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt setzen Städte und Landkreise es auch um. Aber lässt sich Prostitution überhaupt kontrollieren? Foto: dpa dpa
Rheinland-Pfalz. Straßenstrich, Laufhaus, Tantra-Massagen oder Escort-Service – das Geschäft mit käuflichem Sex hat viele Namen. Seit Juli regelt ein neues Bundesgesetz die Prostitution. Die Anwendung der Bestimmungen hat sich in fast allen Bundesländern verzögert, kommt nun aber auch in Rheinland-Pfalz in Gang. Doch es gibt auch skeptische Stimmen. „Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu verwirklichen sein wird“, heißt es im rheinland-pfälzischen Frauenministerium.
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Das Gesetz soll Prostituierte besser als bisher vor Ausbeutung und Zwang schützen. Im Mittelpunkt steht eine Anmeldepflicht, die von Betroffenen massiv kritisiert wird. Bei der Registrierung gehe es darum, „Prostitutionsausübung nachhaltig zu stigmatisieren und Sexarbeiterinnen abzuschrecken“, kritisiert etwa der Frankfurter Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt und in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt ...