Gesundheitsministerium widerspricht Berichten, wonach vollständiger Schutz nur nach drei Impfungen gilt: Johnson & Johnson: Booster befreit von Testpflicht
Gesundheitsministerium widerspricht Berichten, wonach vollständiger Schutz nur nach drei Impfungen gilt
Johnson & Johnson: Booster befreit von Testpflicht
Der US-Pharma- und Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson plant die Aufspaltung in zwei börsennotierte Unternehmen. Foto: Steven Senne/AP/dpa Steven Senne/AP/dpa. dpa
Rheinland-Pfalz. Es herrscht Verwirrung um die Boosterimpfung für mehr als 160.000 Rheinland-Pfälzer, die bei der Erstimpfung das Vakzin des US-Herstellers Johnson & Johnson (J & J) erhalten haben. Mehrere betroffene Leser berichteten unserer Zeitung, dass sie beim Besuch von Gaststätten mehrfach nicht als vollständig geimpft akzeptiert worden seien, obwohl sie nach dem ersten Piks mit J & J mit Biontech geboostert worden waren.
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Zum Hintergrund: Beim Vakzin des US-Herstellers ist als Basisschutz nur ein Piks statt zwei Impfungen wie bei Moderna oder Biontech nötig. Geboosterte sind in Rheinland-Pfalz von der etwa in der Gastronomie geltenden Testpflicht im Zusammenhang mit der 2G-plus-Regelung befreit.