Bußgelder bis 2500 Euro drin
Immer mehr Strafen wegen Schulschwänzen – auch in RLP?
Immer mehr Schüler fehlen in Deutschland unentschuldigt. Das geht aus Zahlen zu Bußgeldverfahren gegen die Eltern hervor. Wie ist die Lage in Rheinland-Pfalz?
Julian Stratenschulte/dpa

Immer mehr Schüler machen in Deutschland offenbar blau. Das lässt die stark gestiegene Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Fehlzeiten vermuten. Spitzenreiter beim Anstieg der Bußgeldverfahren ist NRW. Wie sieht es in Rheinland-Pfalz aus?

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Immer mehr Schüler schwänzen deutschlandweit offenbar den Unterricht. Die Folge: Immer häufiger werden Eltern zu mitunter drastischen Bußgeldern verdonnert. Das geht aus Zahlen hervor, über die die „Bild“ in den vergangenen Tagen nach einer Abfrage in den Bundesländern und Kommunen berichtet hatte. Als Gründe nannten die Länder und Kommunen Schul- beziehungsweise Prüfungsangst, Mobbing, Gewalt, aber auch fehlende Motivation sowie familiäre Probleme. Den stärksten Anstieg bei den Bußgeldverfahren gab es im Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen.

Dort stieg die Zahl der Bußgeldverfahren in fünf Jahren um ganze 45 Prozent. Bis zu 1000 Euro Geldbuße für sogenannte Wiederholungstäter sind möglich. Das nordrhein-westfälische Schulministerium bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung die Zahl von 8076 Bußgeldverfahren im Jahr 2024. Im Jahr zuvor waren es 7505. 2020 lag die Zahl noch bei 5573 Verfahren. Im Regierungsbezirk Köln etwa stieg die Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren von 303 im Jahr 2022 auf 684 (2023) und 913 (2024). Wobei bei diesen Daten die Verfahren an Grundschulen, den meisten Förderschulen und Hauptschulen laut Schulministerium gar nicht enthalten sind. Wie viele Geldstrafen insgesamt verhängt wurden, teilt das Ministerium nicht mit.

Ein Schulkind mit Schulrucksack steht angelehnt an einer Straßenlampe und ist mit einem elektronischen Spielgerät beschäftigt. In Bayern hat die Stadt München im vergangenen Jahr laut Medienberichten Geldstrafen mit einer Gesamthöhe von rund 600.000 Euro verhängt.
Arno Burgi/zb/dpa

Auch im Regierungsbezirk Düsseldorf war eine Zunahme festzustellen, von 3195 im Jahr 2022 auf 3242 (2023) sowie 3481 (2024). Das Schulministerium erklärt, dass nicht in allen Fällen am Ende auch eine Geldstrafe verhängt worden sei. Für die Schulen stehe es im Mittelpunkt, betroffenen Schülern gezielt und individuell zu helfen, heißt es aus dem Ministerium. Die Gründe für Schulverweigerung seien vielfältig und lägen häufig im sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen.

In anderen Bundesländern und Städten gab es zuletzt eine ähnliche Entwicklung. Und wie sieht es in Rheinland-Pfalz aus? Auf Anfrage teilt ein Sprecher des Mainzer Bildungsministeriums mit, dass es für Rheinland-Pfalz keinerlei Daten gibt. Das Schwänzen einzelner Stunden oder Tage sei nur eine Erscheinungsform des Phänomens Schulverweigerung oder Schulabsentismus. Das Phänomen trete in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen auf. Die Gründe und Ursachen hierfür seien ganz unterschiedlich, so der Sprecher.

Geldstrafe von bis zu 1500 Euro in Rheinland-Pfalz denkbar

Sanktionen bis hin zu Bußgeldern – in Rheinland-Pfalz sind bis zu 1500 Euro für hartnäckige Schulverweigerer denkbar – seien immer als Ultima Ratio zu sehen. Priorität hätten pädagogische Maßnahmen vor Ort. Der Sprecher sagt: „Statistische Erhebungen zum ’Schwänzen’, zu entschuldigtem Fehlen oder zum Schulabsentismus haben vor diesem Hintergrund keine hinreichende Aussagekraft.“ Nach „dem Eindruck“ der Schulaufsichtsbehörde habe es in Rheinland-Pfalz allerdings keinen signifikanten Anstieg bei den Verletzungen gegen die Schulbesuchspflicht in den vergangenen Jahren gegeben.

Und wie schaut es beim Blaumachen vor und nach Feiertagen, die demnächst wieder anstehen, oder Ferien aus? Gegenüber der „Bild“ sagte eine Sprecherin der Stadt Augsburg: „Vor und nach den Ferien sind günstigere Flugtickets oft eine Verlockung, nicht am Unterricht teilzunehmen.“ Auch zum Phänomen der verlängerten Ferien kann das Bildungsministerium auf Anfrage keine Zahlen nennen.

„Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nach den einschlägigen Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes ’aus wichtigem Grund’ durch die Schulleitung erfolgen. Die einzelnen Schulen bzw. die Schulleitungen entscheiden nach Ermessen, wann ein solcher ’wichtiger Grund’ vorliegt.“
Ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums

Der Sprecher erläutert: Nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz könne eine Beurlaubung vom Unterricht „aus wichtigem Grund“ durch die Schulleitung erfolgen. Die Schulen beziehungsweise Schulleitungen entschieden nach Ermessen. Ein „wichtiger Grund“ könne etwa eine Beerdigung eines Familienangehörigen sein – oder ein wichtiger persönlicher Termin, der nicht auf die „außerunterrichtliche Zeit“ verlegt werden kann, ordnet der Sprecher ein.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien sollten in der Regel dagegen nicht ausgesprochen werden. Die Buchung einer Ferienreise, die vor den Ferien beginnt oder nach ihnen endet, sei grundsätzlich kein solch „wichtiger Grund“.

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