Wer sich jetzt ins Transparenzregister eintragen muss und warum sich Staatsanwaltschaften wenig Gewinn erhoffen
Im Kampf gegen Geldwäsche: Was die Verschärfung von Meldepflichten bringen soll
Für Geldwäsche gilt Deutschland als Paradies, weil hier noch Häuser, Luxusjachten oder noble Uhren bar zu haben sind. Die Meldepflichten werden verschärft. Aber Justiz und Polizei kritisieren, dass die Geldwäschejäger beim Zoll den Wert von Verdachtsanzeigen zu spät erkennen. Foto: stock.adope
k.u.r.t. - stock.adobe.com

Rheinland-Pfalz. Bringt das Transparenzregister nur viel Bürokratie für seriöse Unternehmen, und ist es keine wirklich scharfe Waffe gegen Geldwäscher, für die Deutschland als Paradies gilt? Dies diskutieren nicht nur Fahnder. Aber Fakt ist: Seit August ist das Geldwäschegesetz, das auch die Meldepflicht zum Transparenzregister umfasst, weiter verschärft worden. Es müssen sich jetzt deutlich mehr Firmen bei diesem Register anmelden, wie der Koblenzer Steuerberater und Wirtschaftsjurist Lukas Karrenbrock erklärt.

Lesezeit 3 Minuten
Künftig müssen alle wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (GmbH, AG) und eingetragenen Personengesellschaften (KG, OHG) – unabhängig von Eintragungen wie im Handelsregister – zum Transparenzregister gemeldet werden. „Damit sind sämtliche Gesellschaften in Form der GmbH, UG und AG sowie auch KG, GmbH & Co.

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