Rheinland-Pfalz
IHK-Affäre in Koblenz weitet sich aus

Rheinland-Pfalz - In der IHK-Affäre sind die Vorwürfe gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer Hans-Jürgen Podzun noch deutlich schwerer, als bisher öffentlich wurde.

Von unserem Redakteur Jörg Hilpert

Rheinland-Pfalz – In der IHK-Affäre sind die Vorwürfe gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer Hans-Jürgen Podzun noch deutlich schwerer, als bisher öffentlich wurde.

Das geht aus dem Berichtsentwurf der Wirtschaftsprüfer von RölfsPartner (Köln) hervor, der unserer Zeitung vorliegt. Nach ihrer Sonderuntersuchung in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz listen sie auf 37 Seiten zahlreiche Details auf:

Bauauftrag: Bei der Ausführung von Wetterschutz-Blenden für die IHK-Geschäftsstelle Idar-Oberstein kam offenbar eine Firma zum Zug, ohne dass es zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe ein Vergleichsangebot gab. Zwar wurde den Wirtschaftsprüfern ein weiteres Angebot eines anderen Unternehmens vorgelegt. Sie kommen aber zum Schluss, es gebe „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Angebot von ... um ein nachträglich – nach Auftragsvergabe an ... – erstelltes Vergleichsangebot handelt“. Möglicherweise wurde dieses als Nachweis gegenüber der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern in Bielefeld benötigt. Als „bemerkenswert“ stuft RölfsPartner ein, dass die Rechnungsprüfer im Rahmen ihrer Jahresabschlussprüfung bereits bei drei anderen Auftragsvergaben der IHK im Jahr 2009 im Wert von 622 000 Euro bemängelt haben, dass „keine belastbaren Vergleichsangebote vorliegen“.

Möblierung: Das Management-Zentrum Mittelrhein (MZM), mit dem die IHK wirtschaftlich verbunden ist, bezog 2007 Einrichtungsgegenstände im Wert von fast 47.000 Euro von einem Büromöbel-Spezialisten aus dem Raum Koblenz. Vergleichsangebote oder Preisvergleiche am Markt waren nach Aussage der MZM-Leiterin von ihrem Vorgesetzten Hans-Jürgen Podzun „nicht gefordert“. Laut einer weiteren Auskunftsperson, die anonym bleiben will, hat das Unternehmen im Gegenzug für diesen und weitere Aufträge eine Rechnung von Podzuns heutiger Ehefrau, einer Architektin, über mehr als 10.000 Euro bezahlt. Sie habe das Geld für „Planung und Beratung der Büroeinrichtung“ gefordert. Der damalige Geschäftsführer des Büromöbel-Anbieters erklärt dazu, die Übernahme der Architekturkosten sei „eine Grundvoraussetzung für die Erlangung des Auftrages beim MZM“ gewesen.

Private Fahrten: Podzun durfte seinen Dienstwagen grundsätzlich privat nutzen. Die Wirtschaftsprüfer fanden aber keinen Hinweis darauf, dass es ihm auch gestattet war, einen bei der IHK angestellten Fahrer dafür in Anspruch zu nehmen. Aus ihrer Sicht sind deshalb viele Fahrten etwa zu den Flughäfen Köln-Bonn und Frankfurt „erklärungsbedürftig“ – insgesamt 110 in den vergangenen drei Jahren. „Die uns vorliegenden Angaben von befragten Fahrern ergeben, dass der Zeitanteil für Fahrten und die Erledigungen von Aufgaben mit privatem Charakter im Rahmen der Dienstzeit der Fahrer nicht unerheblich war.“ Hinzu kommt der Hinweis, dass grundsätzlich mehr Kilometer für eine Dienstfahrt ins Fahrtenbuch eingetragen wurden, als tatsächlich gefahren wurden. „Auskunftsgemäß“ wurde die Kilometerzahl aufgerundet „oder auch mal willkürlich um 20 bis 30 Kilometer überhöht eingetragen“.

Beraterleistungen: Von 2007 bis 2010 erhielt der ehemalige Hauptgeschäftsführer vom Gastronomischen Bildungszentrum (GBZ), ebenfalls eine mit der Kammer verbundene Einrichtung, mehr als 18.000 Euro für Beraterleistungen. Laut Podzun handelt es sich um Prämien. Sie seien geflossen, da er wesentlich zum Erfolg der GBZ-Abteilung Deutsche Wein- und Sommelierschule beigetragen habe. Der Steuerberater des GBZ riet offenbar dazu, diese Vergütungen als „in Rechnung gestellte Beratungskosten“ zu behandeln.

Reisekosten: Die Prüfer listen für die Jahre 2006 bis 2010 mehrere Fälle auf, in denen Reisekosten von bis zu rund 4500 Euro für Podzuns Ehefrau vom GBZ getragen wurden. Am 10. November 2010 – also nach Bekanntwerden der Sonderuntersuchung – flossen mehrere, teils vierstellige Beträge an das GBZ zurück. Falls die Podzuns diese Beträge erstatten mussten, „ist derzeit unklar, warum sich das GBZ nicht schon deutlich früher aktiv bemüht hat, diese Zahlungsverpflichtungen einzufordern“.

Geburtstagsfeier: Der Vorwurf, Podzun habe die Rechnung für eine Geburtstagsfeier im GBZ viel zu spät bezahlt, hat sich offenbar relativiert. Neue Erkenntnisse der IHK scheinen dies zu widerlegen.

Wir dokumentieren als „streng vertraulich“ markierten Bericht über die Sonderuntersuchung (siehe Link unten). Die geschwärzten Passagen stammen zum Schutz von Informanten von der Redaktion der Rhein-Zeitung.

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