Bingen – Selbst Mofafahrern, die für ihr Zweirad keinen Führerschein benötigen, kann das Fahren dauerhaft verboten werden. Dass musste ein Mann aus der Region Bingen feststellen, der seit Jahren im Straßenverkehr auffällt. Nötigungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen werden ihm vorgeworfen.
Das Mainzer Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag, dass der Landkreis Mainz-Bingen den Mann zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten – im Volksmund „Idiotentest“ genannt – zwingen kann. Und da der Mann dies verweigerte, könne ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. „Sie hat zu reagieren“, betonte die Vorsitzende Richterin Stefanie Lang mit Blick auf das Vorgehen der zuständigen Behörde und die Fahrerlaubnisverordnung.
„Ich fahre so, um Sie zu nerven.“ Einen Aufkleber mit diesem Spruch hatte der Mann auf seinem Mofa angebracht. Und er übernahm das als Motto für den Straßenverkehr. Seit 1990 führte sich der Rheinhesse offensichtlich als echter Straßenrowdy auf. Noch nicht einmal der Verlust seines Kfz-Führerscheins wirkte sich beruhigend auf seine Fahrweise aus. Nein, er setzte sich, folgt man den Akten, auf sein Mofa und terrorisierte die Welt weiter.
Bis zum März 2009. Damals versuchte er auf seinem Zweirad sitzend ein Auto während der Fahrt zu treten. Dieser Versuch brachte ihn vor das Amtsgericht Bingen, das ihm die Fahrerlaubnis für drei Monate entzog. Und es machte die Behörden auf ihn aufmerksam, die eine Überprüfung seiner Fahreignung forderte. Da er dem nicht nachkam, gab's das Fahrverbot.
Für völlig überzogen hält der Anwalt des Mannes das Behördenwalten: „Man muss die Kirche im Dorf lassen.“ Sein Mandant habe sich immerhin seit anderthalb Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen. Außerdem benötige er sein Mofa, um zu seinem vier bis fünf Kilometer entfernten Arbeitsplatz zu gelangen. Schließlich habe sein Mandant den Idiotentest auch nur deshalb verweigert, weil er die dafür nötigen 1.200 Euro nicht aufbringen könne. Einer Überprüfung im Rahmen der Verhandlung – also auf Staatskosten – würde er zustimmen.
Dieser Ansicht mochte sich das Verwaltungsgericht nicht anschließen und lehnte die Klage gegen das ausgesprochene Fahrverbot vom November 2010 ab.
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