Generalbundesanwalt rügt Urteil der Limburger Strafkammer gegen zwei Justizvollzugsbeamte
Horrorunfall bei Freigang: Doch keine Mitschuld?

Auf der Flucht vor der Polizei ist der Geisterfahrer im Januar 2015 in seinem roten Wagen in den Kleinwagen einer jungen Frau aus Hadamar gerast - sie wurde tödlich verletzt.

Dieter Fluck 

Karlsruhe/Rheinland-Pfalz. Welche Mitschuld trifft zwei Justizvollzugsbeamte an der Geisterfahrt eines Freigängers, bei der eine 21-jährige Frau auf der B49 bei Limburg Ende Januar 2015 starb? Diese Frage klärt der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. September. Auf diese Verhandlung setzen nicht nur die stellvertretende Leiterin der JVA Wittlich und der Leiter des Diezer Freigängerhauses große Hoffnungen. Denn die Verurteilung der Beamten hat den Haftalltag im ganzen Land verändert.

Lesezeit 3 Minuten
Das Landgericht Limburg hat die Beamten im Juni 2018 wegen fahrlässiger Tötung jeweils zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sich der Häftling als Freigänger ans Steuer eines Autos setzen konnte, das auf einem Supermarktparkplatz stand.

War Geisterfahrt vorhersehbar?

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