Koblenz/Anhausen
HellsAngel-Prozess: War SEK-Einsatz in Anhausen gerechtfertigt?

Koblenz/Anhausen. Karl-Heinz B. hat einen Polizisten durch die geschlossene Tür erschossen, als der mit Kollegen das Haus des Hells Angel stürmen wollte - unstrittig. Aber war das Vorgehen mit Sondereinsatzkommando gerechtfertigt?

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Koblenz/Anhausen. Karl-Heinz B. aus Anhausen hat am 17. März einen Polizisten durch die geschlossene Tür erschossen, als der gemeinsam mit einigen Kollegen das Haus des Hells Angel stürmen wollte. Das ist unstrittig. Nicht aber die Frage, ob das Vorgehen mit einem Sondereinsatzkommando gerechtfertig war.

Die Verteidigung hält eben dieses für völlig überzogen. Kein Wunder also, dass die Rechtsanwälte Rüdiger Böhm und Michael Oberwinder den Kripo-Beamten, der die Durchsuchung durch das SEK beantragt hatte, am gestrigen Verhandlungstag in die Mangel nahmen.

„In China fällt ein Sack Reis um, und im Westerwald streiten sich Zwei um einen Standplatz für Prostituierte. Obwohl es nicht zur Anwendung von Gewalt gekommen ist und der Standplatz vorher ohnehin vom Ordnungsamt geschlossen worden ist, rücken 17 Leute zur Sicherung von Notizen an“, polterte Böhm, der den Kripo-Beamten schon zuvor gefragt hatte, ob dieser „ernsthaft geglaubt“ hat, dass B. auf ihn geschossen hätte, wenn er zusammen mit einem Polizisten der Station in Straßenhaus einfach geklingelt hätte.

Kripo: Bei Hausdurchsuchung erhoffte Notizen über Erpressung der Prostituierten gefunden

Der Kripo-Beamte dagegen sagte aus, dass bei der dann später durchgeführten Durchsuchung des Hauses die erhofften Notizen über die Erpressung der Prostituierten gefunden worden sind. Das SEK habe er angefordert, da B. Waffenträger und Mitglied im „Rocker-Verein“ war. Außerdem habe er bei abgehörten Telefongesprächen geäußert, dass er keine Anwälte kenne, wenn es um ihn selbst geht. Auch habe er erzählt, jemanden zusammengeschlagen zu haben, der ihm im Weg war.

Bejahen musste der Kriminalpolizist aus Koblenz allerdings auch die Nachfragen, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte seine Waffen legal besaß und bis dahin nicht missbräuchlich eingesetzt hatte. Ob ihn ein Kollege der Neuwieder Kripo warnte, dass B. gefährlich ist, könne er wegen seiner beschränkten Aussagegenehmigung nicht beantworten, sagte der Polizist, was Anwalt Böhm als „Versteckspiel“ bezeichnete. „Die Aussageverweigerung soll zum Schutz des Landes und nicht des Zeugen sein“, kritisierte der Verteidiger.

Dass die Polizeiführung den Prozess sehr ernst nimmt, wurde zusätzlich deutlich, als der Kripo-Beamte einräumte, dass „die Rede davon war“, dass ein Prozessbeobachter eingesetzt wird. Der im Zuschauerraum von ihm identifizierte Zivilpolizist bestritt allerdings, einen solchen Auftrag bekommen zu haben.

Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh

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