Hells-Angels-Prozess: Doch „nur“ Totschlag und kein Mord?
Anhausen/Koblenz
Hells-Angels-Prozess: Doch „nur“ Totschlag und kein Mord?
Anhausen/Koblenz - Das Beste kam für den Angeklagten Karl-Heinz B. zum Schluss des Verhandlungstages. Richter Bock gab den Hinweis ab, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags infrage kommt – nicht nur wegen Mordes.
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Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh
Anhausen/Koblenz – Das Beste kam für den Angeklagten Karl-Heinz B. zum Schluss des Verhandlungstages. Da erteilte Richter Ralf Bock den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags infrage kommt – eine Formulierung, die viele Juristen durchaus als „Wink mit dem Zaunpfahl“ verstehen.