Urteil Volksverhetzung auf der AfD-Facebookseite: Hass im Netz: 3600 Euro Strafe
Urteil Volksverhetzung auf der AfD-Facebookseite
Hass im Netz: 3600 Euro Strafe
Hass-Botschaften im Netz können teuer werden. Foto: Friso Gentsch
Friso Gentsch. dpa
Rheinland-Pfalz. Ein Hasskommentar, der im Mai 2017 auf der offiziellen AfD-Facebook-Seite zu Gewalt gegen Muslime aufgerufen hatte, wird für einen Mann aus dem Donnersbergkreis teuer: Für den Eintrag muss er 3600 Euro zahlen, hat das Amtsgericht Rockenhausen entschieden und damit einen Strafbefehl bestätigt. Den hatte der Mann zunächst nicht akzeptiert.
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Zur Zeit der Hetze sei er betrunken und damit nicht zurechnungsfähig gewesen. Dies ließ das Gericht nicht gelten. Das Urteil kann der Nordpfälzer noch beim Landgericht Kaiserslautern anfechten. Aber es macht deutlich, dass Volksverhetzung auf Internetseiten kein Kavaliersdelikt ist und jeder einzelne Eintrag mit der Mindeststrafe von drei Monaten (oder 90 Tagessätzen wie in diesem Fall) bestraft wird.