Nur eine Monocam im Einsatz
„Handyblitzer“: Ist Rechtsgrundlage in RLP ausreichend?
Per Monocam geht die Polizei in Rheinland-Pfalz auf Handysünder-Jagd – allerdings nur in der Region Trier. Der ADAC stellt die F
Per Monocam geht die Polizei in Rheinland-Pfalz auf Handysünder-Jagd – allerdings nur in der Region Trier. Der ADAC stellt die Frage nach der rechtlichen Grundlage für diese Maßnahme.
Harald Tittel. picture alliance/dpa

Vier Monocams warten in Rheinland-Pfalz noch darauf, eingesetzt zu werden, um Handysünder am Steuer zu ertappen, eine davon im Polizeipräsidium Koblenz. Aber ist die Rechtsgrundlage im Land überhaupt ausreichend? Der ADAC Mittelrhein hat Zweifel.

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Immerhin eine der fünf Monocams, die das Land Rheinland-Pfalz zur besseren Überwachung von Handysündern am Steuer angeschafft hat, ist im Einsatz – in und um Trier. Doch genügt überhaupt die rechtliche Grundlage im Land, um die „Handyblitzer“ einzusetzen?

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