Für einen Einspruch bleibt jetzt nur einen Monat Zeit - Neue Rechnung der Kommunen folgt aber erst 2025: Grundsteuerbescheid schnell prüfen: Frist zum Einspruch ist nur kurz
Für einen Einspruch bleibt jetzt nur einen Monat Zeit - Neue Rechnung der Kommunen folgt aber erst 2025
Grundsteuerbescheid schnell prüfen: Frist zum Einspruch ist nur kurz
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Doch die Daten, die derzeit vorliegen, sind völlig veraltet. Foto: Jan Woitas/dpa picture alliance/dpa/dpa-Zentral
Gut 40 Prozent aller Grundsteuerwerterklärungen sind in Rheinland-Pfalz inzwischen eingegangen. Die ersten Bescheide treffen bereits bei den Eigentümern von unbebauten und bebauten Grundstücken (Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke) ein. Wichtig: Die Daten im Bescheid sollten schnell geprüft werden.
Denn: Einspruch ist nur binnen eines Monats möglich! Der neue Steuersatz wird von den Kommunen zwar erst von 2025 an erhoben. Aber dann ist es zu spät, um Fehler zum Wert des Grundstücks noch zu korrigieren. Bei den von den Finanzämtern versendeten Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden handelt es sich um eigenständige Verwaltungsakte.