Von unserem Redakteur Mario Quadt
Erst kam das Geständnis im Gerichtssaal nach jahrelangem Leugnen, jetzt der Verzicht auf Revision: Nachdem nunmehr das Urteil des Neuwieder Amtsgerichts rechtskräftig ist, gilt Ex-Lehrer Dirk S. (Name geändert) aus dem Kreis Neuwied als vorbestraft. Der Verteidiger des 38-Jährigen hatte zwar Rechtsmittel eingelegt, diese jedoch wieder zurückgenommen, wie Oberstaatsanwalt Rolf Wissen von der Staatsanwaltschaft Koblenz jetzt auf RZ-Anfrage erklärte.
Schülerin war erst 15 Jahre alt
Angeklagt war der frühere Hauptschullehrer, weil er im Sommer 2006 einer damals 15 Jahre alten Schülerin seiner eigenen Klasse während eines Klassenausflugs im Sprudelpool eines Spaßbads in die Bikinihose gegriffen hatte (die RZ berichtete). Um der heute 22 Jahre alten Frau eine Aussage über die für sie bis heute bedrückenden Ereignisse vor Gericht zu ersparen, hatte Dirk S. die Tat gestanden. Im Gegenzug erhielt der auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedene Ex-Pädagoge eine Geldstrafe von 4050 Euro – außerdem muss er der jungen Frau 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Johannes Heibel aus Siershahn, Vorsitzender der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, wertet den Abschluss des Verfahrens aber nur als Teilerfolg. „Wo bestehen Zweifel, dass es der Lehrer über Jahre darauf anlegte, sich an die Schülerin heranzumachen?“, fragt er. Doch werde die Fülle an sexuellen Übergriffen des Lehrers für katholische Religion, Mathematik und Geschichte nie in ihrer Gesamtheit über viele Jahre kritisch betrachtet. Somit komme Dirk S. – wie im jüngsten Fall – mit einer Geldstrafe davon. Ein Kuriosum: Obgleich die Initiative als Nebenklägerin am Prozess teilgenommen hatte, erfuhr der Anwalt des Vereins erst auf Nachfrage von der Rechtskraft des Urteils.
Weiterer Prozess droht
Keinen Prozess muss Dirk S. offenbar in einem anderen Fall fürchten: Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hat jetzt ihre Ermittlungen im Fall der älteren Schwester des Mädchens, mit dem der Pädagoge über Monate eine sexuelle Beziehung einging, eingestellt. „Sie führen nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht“, erklärte Oberstaatsanwalt Rolf Wissen.
Dirk S. soll in einer Unterrichtspause, so der Vorwurf, der damaligen Neuntklässlerin im Klassenraum unter das T-Shirt gegriffen und ihr den Rücken gestreichelt haben. Auf einer Klassenfete nach der Zeugnisausgabe habe der Fachlehrer den nächsten Annäherungsversuch gewagt, ihr in den Schritt gefasst und sie aufgefordert, sein Glied anzufassen. Nach eigener Aussage folgte die unerfahrene, leicht angetrunkene Schülerin dieser Aufforderung ihres Lehrers.
„Es stand letztlich Aussage gegen Aussage“, konstatiert Wissen. Der Anwalt der jungen Frau aus der Verbandsgemeinde Asbach hat gegen die Einstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Zu Recht, wie Heibel findet. „Dass Aussage gegen Aussage steht – so ist das bei einem Missbrauch“, sagt er. Entschieden ist über die Beschwerde noch nicht.