Kommunen benutzen die Hundesteuer als willkommene Einnahmequelle. Foto: Arno Burgi DPA
Mainz - Die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Mainz, mit der die Hundesteuer für den ersten Hund von 120 Euro auf 186 Euro und für den zweiten Hund von 156 Euro auf 216 Euro im Jahr erhöht wurde, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Mainz – Die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Mainz, mit der die Hundesteuer für den ersten Hund von 120 Euro auf 186 Euro und für den zweiten Hund von 156 Euro auf 216 Euro im Jahr erhöht wurde, ist wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.