Pessimisten schüttelten lange vor Ablauf der Zahlungsfrist den Kopf: Das wird wieder nichts mit einem erfolgreichen Verkauf des Flughafens Hahn – so die einhellige Meinung. Es kam am Ende wie erwartet, die Frist für die Entrichtung des Kaufpreises verstrich in der Nacht zum Mittwoch. Dass der Insolvenzverwalter keinen Schlussstrich zog unter die Verhandlungen mit Swift Conjoy, lässt Rückschlüsse zu: Jan Markus Plathner macht nicht nur nüchtern seinen Job, um die Gläubiger zu bedienen. Es ist ihm darüber hinaus daran gelegen, dass auf dem Hahn nicht nur 400 Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern dass dort auch der Flugbetrieb weitergeht.
Das ist ihm bis dato gelungen, denn ein Unternehmen während eines laufenden Insolvenzverfahrens aus den roten in die schwarzen Zahlen zu bringen, ist keine Alltäglichkeit. Selbstverständlich spielt Plathner dabei in die Hände, dass allgemein wieder mehr geflogen wird als während der Corona-Phase.
Belegschaft ist mehr als enttäuscht
Gleichwohl muss die Frage erlaubt sein, ob der Insolvenzverwalter genau genug hingeschaut hat bei der Swift Conjoy GmbH. Wenn der Hahn-Verkauf im Juni vertraglich abgeschlossen wurde und im November immer noch kein Anzeichen irgendeiner Aktivität des neuen Investors auf dem Flughafen zu spüren ist, dann fehlt es Swift Conjoy offenbar an Geld. Die Skepsis von Betriebsratsanwalt Georg Wohlleben ist durchaus angebracht, wenn er sagt, das Ganze sei bislang „mehr als unbefriedigend“ gelaufen.
Das deckt sich mit der Stimmung am Flughafen. Die Belegschaft ist mehr als enttäuscht, es herrscht eine große Anspannung unter den Beschäftigten. Dass der Insolvenzverwalter es geschafft habe, den Flugbetrieb am Hahn in die schwarzen Zahlen zu bringen, zeigt auch aus Sicht von Wohlleben, dass der Hahn wirtschaftlich in der Lage ist, sehr erfolgreich weitergeführt zu werden.
Zweitbester Bieter sollte zum Zuge kommen
Doch dafür muss schleunigst Geld auf den Tisch. Ob die Swift Conjoy GmbH dies in kurzer Zeit lockermachen kann, erscheint fast vier Monate nach Vertragsabschluss zweifelhaft. Der Insolvenzverwalter dürfte nach jetzigem Stand der Dinge in der Lage sein, gegen den Willen von Swift Conjoy die Hängepartie zu beenden und sich an den Bieter zu wenden, der seinerzeit das zweitbeste Angebot abgegeben hat. Würden die festgeschriebenen Vertragsdetails bestehen bleiben, wäre keine erneute europaweite Ausschreibung notwendig. Der Verkauf des Hahns an den zweitbesten Bieter könnte vermutlich schneller gehen, als auf den Zahlungseingang von Swift Conjoy zu warten.
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