Lautzenhausen/Rheinland-Pfalz
Flüchtlinge auf dem Hahn: Land verlängert Betrieb der Afa bis Ende 2024
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Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende am Hahn wird weiter betrieben.
Thomas Torkler

Die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs) des Landes Rheinland-Pfalz sind hoch ausgelastet - auch jene auf dem Flughafen Hahn. Kaum überraschend also, dass deren Betrieb nun deutlich verlängert wird.

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Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende am Hahn wird weiter betrieben.
Thomas Torkler

Mindestens bis Ende 2024 wird das Land Rheinland-Pfalz weiter Flüchtlinge auf dem Gelände des Flughafens Hahn unterbringen. Der ursprünglich nur bis Ende Januar 2024 geplante Betrieb der dortigen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) wird verlängert. Das Integrationsministerium bestätigte jetzt die entsprechende Berichterstattung unserer Zeitung auf Nachfrage. „Eine darüber hinaus gehende Verlängerung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen“, heißt es aus Mainz.

Das Ministerium betont, dass Kapazitätsplanungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen derzeit allenfalls kurzfristig möglich ist – entsprechend kurz fiel die Vorlaufzeit für die Entscheidung zur Verlängerung am Hahn aus. „Auch andere Standortentscheidungen mussten in der Vergangenheit ähnlich kurzfristig getroffen werden“, erklärt ein Sprecher des Hauses von Katharina Binz (Grüne).

Seit Februar 2022 hat das Land seine Kapazitäten in den AfAs mehr als verdoppelt – auch, um die Belastungen für die Kommunen „nur mit Augenmaß“ erhöhen zu müssen. „Die Außenstelle am Flughafen Hahn hat sich seit ihrer Eröffnung im Mai 2023 bewährt, die Abläufe vor Ort funktionieren“, erklärt der Sprecher. Die interne Organisation bleibe zum jetzigen Zeitpunkt unverändert, auch bei den Unterbringungskapazitäten sind demnach derzeit keine Änderungen geplant. „Aufgrund von anstehenden Sanierungsarbeiten in den Bestandsgebäuden ist es allerdings möglich, dass die belegbare Kapazität in der kommenden Zeit schwanken wird.“

Betreuung durch Kreisverwaltung: Kreistag stellt sich quer

Die Einrichtung auf dem Hahn bleibt vorerst eine Außenstelle der AfA Kusel. Davon unberührt erfolgt allerdings zum 1. Januar eine organisatorische Veränderung: Bislang hatte nämlich der Landkreis Kusel übergangsweise die ausländerbehördliche Betreuung der in der Außenstelle Hunsrück untergebrachten Personen übernommen. Zum 1. Januar greift nun aber die ausländerrechtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises (mit einer Übergangszeit bis zum 31. März).

Darüber gab es nun kommunalpolitische Debatten: Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hatte acht Stellen zusätzlich in den Haushaltsplan eingestellt, die zumindest im ersten Jahr vom Land komplett gegenfinanziert worden wären. Der Stellenplan des Rhein-Hunsrück-Kreises sah daher für 2024 vor, die acht zusätzliche Stellen vorzuhalten. Allerdings machte der Kreistag dabei nicht mit. Auf Antrag der CDU-Fraktion und unter anderem mit den Stimmen der dreiköpfigen AfD-Fraktion wurden diese Stellen aus dem Stellenplan gestrichen. 24 Kreistagsmitglieder lehnten die zusätzlichen acht Stellen ab, 15 votierten für die Vorhaltung der Stellen.

Somit muss der Landkreis die AfA auf dem Hahn „mit Bordmitteln“ bestreiten – bei einer ohnehin restlos überlasteten Ausländerbehörde. Dies wird unter anderem dazu führen, dass Anträge noch langsamer bearbeitet werden können, so auch jene zu Abschiebungen.

Land erstattet Personal- und Sachkosten

Unsere Zeitung wollte vom Integrationsministerium (MFFKI) wissen, auf welche Weise ein personeller Mehraufwand aufseiten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück durch das Land kompensiert wird. Die Antwort aus dem Ministerium im Wortlaut: “Das Land unterstützt die Kreise und kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich eine Aufnahmeeinrichtung befindet, bei der Wahrnehmung der ausländerrechtlichen Zuständigkeit dabei sowohl inhaltlich im Verwaltungsvollzug durch besondere fachliche Ansprechpartner bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und im MFFKI als auch finanziell durch die Rückerstattung der hierdurch entstehenden Personal- und Sachkosten.

Die langjährige Erfahrung im Betrieb von Ausländerbehörden an den Standorten der Aufnahmeeinrichtungen zeigt, dass bei einer umfassenden ausländerrechtlichen Bearbeitung für eine Aufnahmeeinrichtung der Größe der AfA-Außenstelle Hahn zunächst von einem Personalbedarf von vier Vollzeitäquivalenten ausgegangen werden kann, deren Personalkosten vom Land erstattet werden." red

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