Rheinland-Pfalz
Fall Yeboah: „Es war der Angeklagte, der die Tat ausgeführt hat“
Prozess wegen tödlichen Brandanschlags auf Asylbewerberheim
Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz haben in ihrem Plädoyer eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten für Peter S. gefordert. Der heute 52-Jährige sei des Mordes an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Kofi Yeboah und des versuchten Mordes in 20 Fällen sowie der besonders schweren Brandstiftung schuldig. Foto: Thomas Frey
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Neuneinhalb Jahre Gefängnis haben die Vertreter des Generalbundesanwalts am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht für Peter S. gefordert. Das Gerichtsverfahren zum Fall Yeboah habe aufzeigen können, dass der heute 52-Jährige 1991 für das mörderische Feuer in dem Saarlouiser Flüchtlingsheim verantwortlich gewesen sei. Der ghanaische Flüchtling Samuel Kofi Yeboah überlebte den Brandanschlag nicht.

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Endspurt im Mammutprozess zum Fall Yeboah: Die Vertreter des Generalbundesanwalts – Staatsanwältin Sophie Gößl und Oberstaatsanwalt Malte Merz – haben in ihrem Plädoyer am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) eine Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten für den Angeklagten Peter S.

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