Ein Absperrband der Polizei: In Niederdürenbach in der Eifel (Kreis Ahrweiler) waren am Sonntagmorgen, 20. Oktober 2024, in unmittelbarer Nähe des Rodder Maars zwei Leichen gefunden worden. Thomas Frey/dpa
Im Rodder-Maar-Prozess ist das zweite Urteil gefallen: Der 41-jährige Hauptangeklagte muss lebenslang in Haft, zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil beinhaltet auch Schmerzensgeldzahlungen an Hinterbliebene der Opfer.
Lesezeit 1 Minute
Das Urteil gegen den Hauptangeklagten im Prozess um die Leichen vom Rodder Maar (Kreis Ahrweiler) ist am Landgericht Koblenz gefallen. Der 41-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes in zwei Fällen und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.