Altenkirchen – Im Missbrauchsfall von Fluterschen, der im vergangenen Jahr bundesweit durch die Medien ging und mit einer Verurteilung des Haupttäters Detlef S. vor dem Landgericht Koblenz endete, tritt das Jugendamt Altenkirchen aus dem Schatten dunkler Vorwürfe heraus. Als neutraler Gutachter kam Karlheinz Held, ehemaliger Familienrichter am Oberlandesgerichts Frankfurt, zu dem Schluss, dass sich das Jugendamt der Altenkirchener Kreisverwaltung keine Versäumnisse habe zuschulden kommen lassen.
Das ist das Ergebnis eines monatelangen, intensiven Aktenstudiums. Mehr als 2000 Seiten sichtete der pensionierte Richter. In der zeitlichen Abfolge aller Hinweise, Kontakte, Hausbesuche, Verhöre, Krankenhausaufenthalte, Anzeigen und zurückgezogener Aussagen sei eindeutig abzulesen, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes zum jeweiligen Zeitpunkt stets richtig gehandelt hätten. Im Rahmen der komplizierten und sich wandelnden Rechtslage seien allerhöchstens Versäumnisse in der Aktenführung zu monieren. Held: „Es ist aber ausgeschlossen, dass sich das negativ auf das Wohl der betroffenen Kinder ausgewirkt hat.“
Landrat Michael Lieber zog ein zufriedenes Fazit: „Es ist deutlich geworden, dass die Vorwürfe, die im Raum standen, nicht haltbar sind.“ Aus seiner Sicht seien damit der Leiter des Jugendamtes und seine Mitarbeiter voll und ganz rehabilitiert. elm