Rheinland-Pfalz
Fall der verbrannten Frauenleiche in Ochtendung: 37-Jähriger bekommt im Revisionsprozess lebenslänglich
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An einem Feldweg nahe der Kreisstraße 94 zwischen Ochtendung und Plaidt wurde kurz vor Weihnachten 2020 eine verbrannte Frauenleiche entdeckt. Nun ist der damalige Lebensgefährte des Opfers wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Heinz Israel (Archiv)

Im Dezember 2020 wird in Köln eine Frau erschossen, ihre Leiche wird später an einem Feldweg bei Ochtendung (Kreis Mayen-Koblenz) verbrannt. Nun ist der damalige Lebensgefährte des Opfers wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es ist bereits der zweite Prozess in diesem Fall. Gegen das erste Urteil hatte die Familie des Opfers erfolgreich Revision eingelegt.

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Für den heimtückischen Mord an seiner Ex-Freundin hat das Kölner Landgericht am Donnerstag einen 37-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es in dem Revisionsprozess als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau Ende 2020 in Köln mit zwei Kopfschüssen tötete und ihre Leiche anschließend verbrannte. In einem ersten Prozess zu dem Fall hatte das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aber aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Kölner Landgericht zurückverwiesen.

„An der Täterschaft des Angeklagten besteht für die Kammer kein Zweifel“, sagte der Vorsitzende Richter und verwies auf zahlreiche Indizien, unter anderem DNA-Spuren des Angeklagten an der Tatwaffe sowie Schmauchspuren an seiner Hand und Hose. Die Verurteilung wegen heimtückischen Mordes begründete das Gericht damit, dass der Angeklagte die „Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Gesinnung“ ausgenutzt habe, als er die 31-Jährige durch die offene Beifahrertür oder das geöffnete Beifahrerfenster von hinten erschossen habe. Die Tat sei als „zielgerichtetes, organisiertes Handeln“ zu bewerten.

An der Täterschaft des Angeklagten besteht für die Kammer kein Zweifel.

Der Vorsitzende Richter am Kölner Landgericht

Anschließend brachte der Angeklagte die Leiche zusammen mit einem Bekannten nach Ochtendung im Kreis Mayen-Koblenz. Dort hätten die Männer die Leiche am Rand eines Wirtschaftswegs „abgelegt, mit Kraftstoff übergossen und angezündet“, hieß es im Urteil. Motive der Tat seien „Eifersucht und Besitzdenken“ des Angeklagten gewesen. Er habe nicht gewollt, dass die 31-Jährige eine neue Beziehung eingehe. Außerdem habe der Türke seine eigene Familie – mit Ehefrau und zwei Kindern – retten wollen. Denn die Ehefrau habe von der Affäre ihres Mannes erfahren und wenige Tage vor der Tat die Scheidung eingereicht. Das nun ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall sorgte vor gut dreieinhalb Jahren für großes Aufsehen in der Region um Koblenz. Eine Spaziergängerin machte am 18. Dezember 2020 den grausigen Fund: Sie entdeckte am Rand eines Feldwegs die verbrannte Leiche. Die Obduktion ergab ein paar Tage später, dass die Frau erschossen worden war. Bei der Kriminaldirektion Koblenz wurde die Sonderkommission “Ochtendung„ eingerichtet, die die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Koblenzer Staatsanwaltschaft übernahm.

Opfer hinterließ einen zehnjährigen Sohn

Zunächst war die Identität der Toten unklar. Doch noch vor dem Jahreswechsel konnte sie identifiziert werden: Die Tote war eine 31-Jährige aus einem Ort in der Nähe. Sie hinterließ einen damals zehnjährigen Sohn. Der zu diesem Zeitpunkt 34-jährige Mann aus dem Raum Köln rückte in den Fokus der Soko und wurde am frühen Morgen des Heiligabends 2020 als Tatverdächtiger festgenommen. Schon damals teilte die Polizei mit, dass der Mann eine Beziehung zum Opfer unterhalten habe, in der es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein soll. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt und in eine rheinland-pfälzische Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft geschickt.

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Auf diesem Feldweg bei Ochtendung war im Dezember 2020 die Frauenleiche gefunden worden.
Heinz Israel (Archiv)

Was nach der Festnahme des Verdächtigen zunächst weiter verschwunden blieb, war das Auto des 31-jährigen Opfers: ein gelber Fiat Panda. Um den Wagen zu finden, wandte sich die Polizei mit einer genauen Beschreibung an die Öffentlichkeit. Gesucht wurde auch im Bereich Köln. Ende Januar 2021 teilten die Staatsanwaltschaften Köln und Koblenz mit, dass das Auto gefunden worden war. Die Kölner übernahmen das Ermittlungsverfahren und richteten eine Mordkommission ein.

Kölner Streifenbeamte hatten den Panda im Stadtteil Chorweiler gefunden. “Bereits bei der ersten Begutachtung sicherten die Ermittler in dem Fahrzeug Spuren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Tat in Zusammenhang stehen„, hieß es damals in einer Pressemitteilung. Die Mordkommission erklärte, dass sich daraus erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben hätten.

Familie der getöteten Frau legte Revision ein

Acht Monate nach dem Fund der Leiche wurde schließlich Anklage gegen den in U-Haft sitzenden Tatverdächtigen erhoben. Die Anklage warf ihm “heimtückischen Mord" vor. Einige Wochen später stand er vor dem Kölner Landgericht – erstmals. Dieses verurteilte den Mann im März 2022 zu elf Jahren Haft wegen Totschlags.

Die Familie der getöteten Frau legte Revision gegen das Urteil ein – mit Erfolg, es wurde vom BGH aufgehoben. Die Angehörigen kritisierten, dass der Angeklagte nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt wurde. Das Gericht war im ersten Prozess davon ausgegangen, dass der Mann die Tat nicht geplant hatte und hatte ihn deshalb wegen Totschlags verurteilt. Nun also die neue Verurteilung – diesmal wegen Mordes. Gegen das neue Urteil kündigte der Verteidiger des 37-Jährigen Revision an. dpa, red

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