Das Bundesverfassungsgericht billigt einrichtungsbezogene Regelung - Doch ist sie noch sinnvoll und gerecht?
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist rechtens, bleibt aber umkämpft: Ist sie noch sinnvoll?
Längst nicht mehr nur unter hartgesottenen Impfgegnern wie diesen bei einer Demo in Reutlingen ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht heftig umstritten. Rechtlich ist sie jedenfalls nicht zu beanstanden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
dpa/Christoph Schmidt

Karlsruhe/Berlin. Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Politiker wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßten die Entscheidung. Patientenschützer äußerten aber Zweifel, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht den bestmöglichen Infektionsschutz bietet.

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Das höchste deutsche Gericht argumentierte bei seiner Entscheidung, der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich. Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor.

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