OVG betätigt VG-Entscheidung
Eilantrag gegen Hubschrauberspritzung scheitert erneut
In steilen Weinbergen an der Mosel, wo der Apollofalter lebt, dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber
In steilen Weinbergen an der Mosel, wo der Apollofalter lebt, dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Der juristische Streit um die Hubschrauberspritzungen in den Moselweinbergen geht in eine neue Runde. Umweltschützern geht es um den Apollofalter. Winzer fürchten um ihre Existenz. Was das Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden hat.

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Es bleibt dabei: In steilen Weinbergen an der Mosel dürfen in diesem Jahr weiter Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren, wie es mitteilt.

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Rheinland-PfalzWeinbau

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