BGB regelt Finderlohn
Ehrlicher Finder (76) liefert 6000 Euro bei Polizei ab
Wer ein Portemonnaie findet, kann es bei seiner Gemeinde oder Stadt abgeben, in Ausnahmefällen auch bei der Polizei.
Jens Schierenbeck. picture alliance / dpa-tmn

6000 Euro steckten in einem Portemonnaie, das jetzt auf einem Supermarktparkplatz im Westerwald gefunden wurde. Der ehrliche Finder gab es bei der Polizei ab. Recht so – die Regelungen zu Fundsachen stehen im BGB. Was alles zu beachten ist.

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Es gibt sie noch, die ehrlichen Finder. Im Westerwald zum Beispiel: Wie die Polizei berichtet, hat jetzt ein 76-Jähriger hat in Nistertal (Westerwaldkreis) eine Geldbörse auf dem Parkplatz eines Supermarkts gefunden – mehr als 6000 Euro befanden sich darin.

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