Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete? Solche Fälle gibt es auch in rheinland-pfälzischen Praxen
Dürfen Ärzte Zugang zu ihren Arztpraxen einschränken? Was die Politik sagt
Corona-Test
Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis einen Abstrich für einen Corona-Test machen. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild
Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild. dpa

Berlin/Rheinland-Pfalz. Dürfen Ärzte den Zugang zu ihren Arztpraxen mithilfe von 3G- oder sogar 2G-Regeln einschränken? Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete von einem Dermatologen in Rheinland-Pfalz, der auf seiner Internetseite explizit ankündigt, Patienten nur noch „entsprechend der 3G-Regel zuzulassen“ – akute Notfälle allerdings ausgenommen. Ein Einzelfall ist das offenbar nicht:

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Beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium bestätigt man, es habe vereinzelt Beschwerden über solche Fälle „im ambulanten Sektor“ gegeben, und zwar sowohl was 3G als auch 2G angehe. Eine Größenordnung kann man aber nicht nennen, die medizinische Grundversorgung sei in jedem Fall nicht gefährdet, betonte ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung.

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