Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage sind an verschiedenen Schulen in Rheinland-Pfalz E-Mails eingegangen, in denen gedroht wurde, dass Bomben explodieren könnten. Zwar nimmt die Polizei die Drohungen ernst, reagiert insgesamt jedoch gelassen. Viele Eltern von Schulkindern sind verunsichert. Wie groß ist die Gefahr? Wie sollen sich die Eltern und die Kinder verhalten? Fragen und Antworten:
Gibt es Hinweise auf die Täter?
Laut LKA stehen die Ermittlungen zur Identifizierung der Absender noch am Anfang. Noch gebe es keine Hinweise, wer hinter den Drohungen stecke. Bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Im September vergangenen Jahres gingen über mehrere Tage an verschiedenen Schulen auch in Rheinland-Pfalz Drohmails ein. Unbekannte drohten mit Sprengstoffanschlägen, um auf die Unterdrückung der Palästinenser in Gaza aufmerksam zu machen. Das LKA ging allerdings nicht davon aus, dass die Drohungen einen politischen Hintergrund haben. Tatverdächtige konnten zunächst nicht ermittelt werden.

Bombendrohungen an mehr als 50 Schulen in RLP
Die dutzendfachen Bombendrohungen gegen Schulen in RLP bezeichnet Bildungsminister Teuber als „abscheuliche Angriffe“. Da die Polizei nicht von einer konkreten Gefährdung ausging, lief an den meisten Schulen wie geplant Unterricht.
Welche Strafe droht den Absendern der E-Mails, falls sie erwischt und verurteilt werden?
Die Polizei ermittelt wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Laut Paragraf 126 im Strafgesetzbuch drohen den Tätern dafür im Fall einer Verurteilung Geldstrafen oder in schweren Fällen bis zu fünf Jahre Gefängnis. „Wer glaubt, sich hinter anonymen E-Mails verstecken zu können, der irrt. Unsere Ermittlungsbehörden haben in der Vergangenheit solche Täter erfolgreich identifiziert und zur Rechenschaft gezogen“, machte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) am Montag deutlich.
Dürfen Eltern ihre Kinder einfach vom Unterricht abmelden, wenn in der Schule eine Drohmail eingegangen ist?
Auch wenn Eltern wegen solcher Drohmails besorgt sein sollten, können sie nicht einfach ohne Rücksprache mit der Schule ihre Kinder zu Hause lassen. „Da jeder Vorgang einzeln zu betrachten und zu bewerten ist, lässt sich keine pauschale Aussage dazu treffen, wie sich Eltern verhalten sollten, und es kann auch keine pauschale Erlaubnis geben, die Kinder zu Hause zu lassen. Dies alles unterliegt der Einschätzung der Polizei und der Sicherheitsbehörden zum jeweiligen Einzelfall“, erklärt ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums. Und Bildungsminister Sven Teuber (SPD) ergänzt: „Ich kann den Eltern versichern, dass wir alles unternehmen, damit Schulen und die Menschen, die dort lehren und lernen, sichere Orte bleiben. Wir sind wachsam – aber wir lassen uns auch nicht verunsichern.“
Wie sollen sich Schulen verhalten, wenn sie eine entsprechende Drohmail erhalten?
Für den Umgang mit verschiedenen Krisenszenarien, auch mit Bomben- oder Amokdrohungen, gebe es an allen rheinland-pfälzischen Schulen einen verpflichtenden Krisenordner, erläutert der Ministeriumssprecher. Auf 130 Seiten ist darin aufgelistet, wie mit unterschiedlichen Lagen in Schulen umzugehen ist. Handlungsanweisungen gibt es unter anderem für Drohungen mit Sprengsätzen und Bedrohungen. „Konkrete Gewalt- und Morddrohungen immer ernst nehmen und die Polizei alarmieren“, heißt es darin unter anderem. Alle Schulen sind laut Ministerium zudem verpflichtet, ein Krisenteam für den Umgang mit Katastrophen- oder Bedrohungslagen zu bilden.