Andere Bundesländer gehen immer von einem Anfangsverdacht aus - Warum Rheinland-Pfalz das nicht tut
Diskussion um „Ungeimpft“-Sterne: Wie andere Bundesländer reagieren
Teilnehmer der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen schrecken bisweilen nicht davor zurück, ihre Situation mit der der Juden unter der Naziherrschaft zu vergleichen. Das kann strafbar sein. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Bei Protesten gegen die Corona-Politik tragen Teilnehmer mitunter „Ungeimpft“-Davidsterne – ein Symbol aus der Zeit der NS-Diktatur, die Juden entrechtete und ermordete. Erfüllt dies den Tatbestand der Volksverhetzung, der mit einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet werden kann?

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Die Justiz geht in mehreren Bundesländern gegen Gegner der Corona-Politik vor, die den von den Nazis als Zwangskennzeichen eingeführten „Judenstern“ mit dem Wort „Ungeimpft“ tragen. Aber wie steht Rheinland-Pfalz dazu? „Konsequente Strafverfolgung ist in diesen Fällen notwendig.

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