Die neue Grundsteuer gilt seit diesem Jahr, in Rheinland-Pfalz wird das Bundesmodell angewendet. Es steht in der Kritik. Bernd Weißbrod. picture alliance/dpa
Ein Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat differenzierte Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien für rechtswidrig erklärt. Verbände sehen im Urteil ein wichtiges Signal auch für Rheinland-Pfalz.
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. Kommunen in Rheinland-Pfalz dürfen seit der Grundsteuerreform differenzierte Hebesätze ansetzen: Sie können Grundstücke mit Gewerbe anders besteuern als Wohngrundstücke. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass Eigentümer von Wohngrundstücken – und damit auch Mieter – übermäßig steuerlich belastet werden.