Was fürs Homeoffice gilt und warum Kurzarbeiter auf jeden Fall eine Steuererklärung für 2020 abgeben müssen
Corona-Pauschalen: Regeln fürs Homeoffice und warum Kurzarbeiter eine Steuererklärung für 2020 abgeben müssen
Die Arbeit mit den Formularen lohnt sich. Die meisten Arbeitnehmer erhalten Geld vom Staat zurück. Die Finanzämter werben dafür, die Steuererklärung papierlos abzugeben. Denn dann sind sie schneller zu bearbeiten. Und der Steuerzahler hat sein Geld auch schneller auf dem Konto. Foto: Adobe Stock
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Rheinland-Pfalz. Eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sich eigentlich immer. Denn die meisten Arbeitnehmer bekommen Geld vom Staat zurück – im Durchschnitt 1027 Euro. Für das Corona-Jahr 2020 aber gilt: Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss auch eine Steuererklärung machen. Wie aber wirken sich die neuen Corona-Pauschalen aus? Darüber sprachen wir mit dem Präsidenten des Landesamts für Steuern, Stephan Filtzinger. Dass es viele Fragen gibt, weiß seine Sprecherin Wiebke Girolstein nur zu gut: „Unsere Hotline läuft wirklich heiß.“

Bisher war eine Steuererklärung im Pendlerland Rheinland-Pfalz immer lohnend: Schon auf einem 15 Kilometer weiten Weg zum Arbeitsplatz an 230 Tagen lassen sich 1035 Euro absetzen – also 35 Euro mehr als der Arbeitnehmerpauschbetrag, der ohnehin jedem Arbeitnehmer zusteht.

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