So können unter anderem Freibäder und die Innengastronomie unter Auflagen wieder öffnen, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag in Mainz ankündigte. Bei Außenaktivitäten entfällt die Testpflicht „bei möglichst digitaler Kontakterfassung“.
Es können sich zudem wieder fünf Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten treffen – plus vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren. Die Schulen gehen bereits am 14. Juni – und damit eine Woche früher als geplant – wieder in den Präsenzunterricht für Alle.
Die neue Verordnung gilt zunächst bis 20. Juni. Mit Beginn des Sommeranfangs am 21. Juni soll es weitere Lockerungen und einen neuen Stufenplan geben, der einen nächsten Öffnungsschritt für Anfang Juli vorsieht. Dabei gehe es unter anderem um größere Veranstaltungen, Weinfeste, Hochzeiten, Fachmessen, Bus- und Schiffsreisen, Flohmärkte sowie Bordelle.
Von der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche erhoffe sie sich eine bundesweite Verständigung auf Öffnungsmöglichkeiten für die Veranstaltungsbranche, sagte Dreyer.