Wie deutlich darf ein Regierungschef parteipolitisch agieren? Die rheinland-pfälzische Verfassung setzt in dieser Frage Grenzen. Und die CDU ist der Auffassung, dass Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) diese wiederholt übertreten hat. Der schwere Vorwurf lautet deshalb: Verfassungsbruch. Seit Wochen schon streiten die Christdemokraten mit der Staatskanzlei über das sogenannte Neutralitätsgebot.
Im ersten Fall von Mitte Februar hatte sich Schweitzer aus Sicht der CDU zu parteiisch verhalten, weil er die Christdemokraten als Landeschef im Wahlkampf heftig kritisierte.

Schweitzer zieht Reißleine – und nimmt Aussagen zurück
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) stand Mitte Februar wegen seiner Äußerungen rund um Migrationsdebatten im Kreuzfeuer der Kritik. Die CDU verklagte den SPD-Politiker.
Die CDU klagte und errang kürzlich einen Punktsieg. Noch kurz bevor es zu einem Urteil kam, gestand Schweitzer den Fehler ein: Er habe zu parteiisch agiert und das Neutralitätsgebot verletzt.
CDU nicht eingeladen: Worum es im aktuellen Fall geht
Vor zwei Wochen dann soll Schweitzer aus Sicht der CDU erneut die Verfassung gebrochen haben. Am Tag, als die SPD ihre Ministerinnen und Minister im Bund bekannt gab, lud der Ministerpräsident zu einer Pressekonferenz in Berlin ein. Mit am Tisch vor einem Aufsteller mit dem rheinland-pfälzischen Landeswappen saßen Verena Hubertz und Stefanie Hubig – die beiden neuen SPD-Bundesministerinnen aus Rheinland-Pfalz. Nicht jedoch der rheinland-pfälzische CDU-Mann Patrick Schnieder, der ebenfalls Minister wurde.
Laut CDU war er nicht eingeladen worden. Schweitzer habe sein Amt genutzt, um sich und der SPD im demokratischen Wettbewerb einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, so die CDU. Er sei als Regierungschef aufgetreten, habe aber faktisch als SPD-Politiker gehandelt. Per Anwaltsschreiben an die Staatskanzlei forderten die Christdemokraten, dass der Landeschef erneut öffentlich einen Verfassungsbruch einräumen sollte.

Hat Schweitzer schon wieder die Verfassung verletzt?
Erst Ende April musste Ministerpräsident Schweitzer (SPD) einräumen, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Nun wirft ihm die CDU erneut Verfassungsbruch vor, weil er sein Amt zum eigenen Vorteil nutze.
Doch dieses Mal kontert die Staatskanzlei die Vorwürfe – Schweitzer entschuldigt sich nicht. Die kritisierte Pressekonferenz habe „keinen parteipolitischen Bezug“ gehabt und sei „verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit“. Dass nur die beiden SPD-Ministerinnen eingeladen waren, begründet die Staatskanzlei mit der Neuigkeit an diesem Tag.
CDU-Minister Schnieder sei zu diesem Zeitpunkt schon länger bekannt gewesen. Zudem habe der Ministerpräsident sowohl beim Pressetermin als auch auf den Social-Media-Kanälen alle drei gleichermaßen gewürdigt.
Klagt die CDU erneut gegen Schweitzer?
Die CDU gibt sich mit der Erklärung nicht zufrieden. Man halte Schweitzers Argumentation „weiterhin nicht für tragfähig“. Die Christdemokraten prüfen nun weitere rechtliche Schritte. Denkbar wäre etwa eine erneute Klage gegen den Ministerpräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof. Dort läuft ohnehin noch die Klage vom Februar weiter. Trotz Schweitzers Eingeständnis in diesem ersten Fall könnte die CDU auf eine gerichtliche Entscheidung bestehen.
Auch Malu Dreyer stand kürzlich vor Gericht
Es ist bereits der dritte Rechtsstreit um die Neutralität der rheinland-pfälzischen Landeschefs in kurzer Zeit. Im vergangenen Jahr hatte die rheinland-pfälzische AfD die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verklagt. Im April entschied der Verfassungsgerichtshof in Koblenz jedoch, dass Dreyer vor der Ideologie der AfD warnen durfte. Sie habe damit zwar das Neutralitätsgebot nicht gewahrt. Ihre Aussagen seien zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung jedoch gerechtfertigt gewesen.