Rheinland-Pfalz
Bundesrichter: Justizminister hievte OLG-Präsident rechtswidrig ins Amt

Justizminister Heinz Georg Bamberger.

Thao Vu Minh

Rheinland-Pfalz - Schallende Ohrfeige für den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht hat seine umstrittene „Blitzernennung“ von Ralf Bartz zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

Rheinland-Pfalz – Schallende Ohrfeige für den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht hat seine umstrittene „Blitzernennung“ von Ralf Bartz zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.

Geklagt hatte ein weiterer Bewerber um den Posten, der Koblenzer Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Der kann sich freuen: Bartz muss den bereits angetretenen Chefposten wieder räumen. Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht Bamberger Verfassungsbruch vorgeworfen hat, rügt das Bundesverwaltungsgericht jetzt den Rechtsbruch.

Graefen, der mit seiner Konkurrentenklage zunächst in zwei Koblenzer Verwaltungsgerichtsinstanzen unterlegen war, siegte vor den Leipziger Bundesrichtern auf ganzer Linie. Der Senat missbilligte die rasche Ernennung von Bartz als Rechtsschutzvereitelung. Bamberger hatte nämlich den Spruch des von Graefen angerufenen Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet, sondern wenige Minuten nach Graefens Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz die Urkunde an Bartz überreicht. Er wollte schnell Fakten schaffen.

Doch das ging dem Bundesgericht zu weit: Nach einer solchen Grundrechtsverletzung muss der alte „Grundsatz der Ämterstabilität, nach dem die Vergabe eines Amtes rechtsbeständig ist, zurückstehen“. Die Bundesrichter rügten nicht nur diesen Fakt, sondern auch das komplette Auswahlverfahren, in dem Graefens Qualifikation und seine Erfahrung nicht zum Zuge kamen. Graefen fühlte sich für den Posten weitaus besser gewappnet als Bambergers Favorit, der damalige Präsident des Landessozialgerichts. Die Quittung der Bundesrichter für Bambergers Stammbuch ist deutlich: Er hat Graefens Recht auf „eine sachgerechte, allein an den Leistungsgesichtspunkten orientierte Entscheidung“ verletzt. Er durfte Bartz nicht auf der Basis von Statistiken und seiner Eindrücke bei Tagungen den Vorzug geben.

Folge des Urteils: Der Chefposten muss ganz neu ausgeschrieben werden, Bartz kann sich jetzt erneut bewerben. Da sein altes Amt besetzt ist, muss das Land den Verlust des Amts „so weit als möglich ausgleichen“.

Ex-Justizminister und FDP-Fraktionschef Herbert Mertin ist nicht dafür bekannt, schnell Rücktritte zu fordern. In diesem Fall aber sieht er nach den Rügen für Bambergers Verfassungs- und Rechtsbruch keine andere Konsequenz. Er kann sich nicht vorstellen, wie der Justizminister noch das Vertrauen der Bevölkerung und der Justiz haben kann. Für CDU-Fraktionschef Christian Baldauf, der bereits 2007 Bambergers Rücktritt wollte, „ist das Maß voll“. Die CDU will eine Sondersitzung des Parlaments. Mertin freut sich für Graefen, „dass er nach bitteren Jahren wieder den Glauben in den Rechtsstaat haben kann“. Auch in Justizkreisen fallen Worte wie „Sieg des Rechtsstaats“ oder „Sternstunde der Gerechtigkeit“. Graefen selbst freut sich erschöpft über das Urteil. Wichtiger als der persönliche Erfolg sei „die grundsätzliche Bedeutung dieser Entscheidung und die von ihr ausgehende präventive Wirkung“, stets nach Gesetz und Recht zu verfahren.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary

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