Schöneberg
Bürger wollen Vorrang für Windkraft kippen

Windkraft kann auch schöne Bildern liefern. Dafür dürften die Windkraftgegner aber kaum Augen haben.

Schöneberg –  Eine kleine private Initiative kämpft mit einer Petition im Bundestag gegen den Koloss der Windkraftprivilegierung: Das "Bündnis Energiewende Reform" aus der Soonwaldgemeinde Schöneberg im Kreis Bad Kreuznach will Paragraf 35 des Baugesetzbuches (BauGB) kippen. Dieser begünstigt unter anderem den Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich, also außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen. Der Knackpunkt: Bei gesetzlich begünstigten Vorhaben müssen die Bürger nicht beteiligt werden.

Von unserem Redakteur Volker Boch

„Für uns lautet die Frage, ob die Privilegierung der Windkraft höher zu stellen ist als das Grundrecht der Bürger“, sagen Karl-Heinz Krummeck und Peter Joerg aus Schöneberg. Deshalb haben sie beim Landtag und auch beim Deutschen Bundestag eine Petition eingebracht, die zu einer Änderung der Ausnahmegenehmigung führen soll. Denn Krummeck und Joerg sowie die Bürgerinitiative in Schöneberg haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie sie gegen einen (weiteren) geplanten Windpark im Soonwald ankämpfen: wie Don Quichote gegen die Windmühlen.

Seit Jahren privilegiert Paragraf 35 des Baugesetzbuches Bauprojekte der Energiewende – und polarisiert damit zunehmend die Gesellschaft. Es ist ein umstrittener Abschnitt im Gesetzbuch, der einzelne Vorhaben besonders begünstigt: Im Außenbereich wird zwischen privilegierten Vorhaben und sonstigen Vorhaben unterschieden, die privilegierten Projekte wiederum sind „grundsätzlich zulässig“, sofern ihnen nicht öffentliche Belange entgegenstehen. Zu den privilegierten Projekten zählen Bauten, die landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen oder beispielsweise der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Telekommunikation.

Prominente Unterzeichner

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Paragrafen 35 BauGB entsprechend zu ändern, dass die privilegierten Bauvorhaben von Windenergieanlagen im Außenbereich, die heute ohne Einbeziehung der durch die Baumaßnahmen betroffenen Bürger möglich sind, abgeschafft werden“, lautet der Kernsatz der Petition, die am Wochenende unter anderem der frühere Bundesminister Heiner Geißler (CDU) und Christian Baldauf als stellvertretender CDU-Landeschef unterschrieben haben.

Die beiden Schöneberger Bürger Joerg und Krummeck haben in ein Wespennest gestochen. Seit ihre Petition beim Bundestag angenommen worden ist, wächst der Zuspruch aus allen Teilen Deutschlands. Immer mehr Bürger unterzeichnen die Eingabe, die mit der Petitionsziffer 49690 versehen wurde. Hinter dieser unscheinbaren Zahl verbirgt sich eine der spannendsten Fragen für die gesellschaftliche Entwicklung nicht nur in Rheinland-Pfalz: Welche Rechte haben Bürger, wenn ihnen privilegierte Bauvorhaben vor die Nase gestellt werden?

Paragraf 35 ist in allen Bauverfahren anlässlich der Energiewende präsent und stellt eine Art Totschlagargument dar, ob es Biogasanlagen, Windräder oder Umspannwerke betrifft. Selbst der Einsatz von Juristen hilft Bürgern und Gemeinden meist nicht weiter. Verweigert beispielsweise eine Gemeinde ihr Einvernehmen zu einem privilegierten Bauvorhaben, wird es in aller Regel von der Genehmigungsbehörde „ersetzt“. Dann bleibt nur noch der schwierige und teure Gang vors Gericht.

Mehr als 5000 Zeichner im Internet

Krummeck hat in vielen Schreiben und Auseinandersetzungen mit der Verwaltung sowie mit einer Normenkontrollklage zum Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe gegen die gefühlte Willkür im Windkraftland Rheinland-Pfalz angekämpft. „Auf jeder politischen Ebene haben wir eine Verhinderungsbearbeitung unserer Eingaben erlebt“, sagt er. Seine Schriftwechsel hat er immer auch dem Bürgerbeauftragten des Landes zukommen lassen. „Und deutschlandweit haben die Menschen die gleichen Probleme mit der Privilegierung.“

Morgen soll sich der Petitionsausschuss des Landtags mit der Bitte aus der Bürgerschaft befassen – und auch bald der Bundestag, wenn möglichst viele Bürger die Petition herunterladen, ausdrucken, unterzeichnen und dem Petitionsausschuss des Bundestages zukommen lassen. Bislang haben bereits allein bei einer Onlinepetition mehr als 5000 Menschen unterschrieben. Die Zeichnung ist für jeden Bürger noch bis zum 1. April möglich.

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