Karlsruhe/Koblenz (dpa/lrs) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes wegen des Mordes an zwei Männern am Rodder Maar im Kreis Ahrweiler weitgehend bestätigt. Die Revision des Angeklagten hatte nur in einzelnen Punkten Erfolg, wie aus einem Beschluss des BGH hervorgeht.
Das Landgericht Koblenz hatte den Mann im Oktober 2025 wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Der BGH sah bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Geändert wurde unter anderem lediglich die Entscheidung über die Verzinsung von Ansprüchen zweier Adhäsionskläger. Im Übrigen wurde die Revision verworfen.
Die beiden getöteten Männer im Alter von 28 und 61 Jahren waren im Oktober 2024 bis zur Unkenntlichkeit verbrannt am Rodder Maar gefunden worden. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass der Angeklagte und eine frühere Partnerin die Männer aus Habgier heimtückisch getötet hatten. Die Frau war bereits im Juli 2025 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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