Verwaltungsgericht Koblenz : Behörde muss Unterwasserkraftwerke im Rhein genehmigen
Verwaltungsgericht Koblenz
Behörde muss Unterwasserkraftwerke im Rhein genehmigen
Im Rhein - hier ein Blick auf Koblenz - dürften Unterwasserkraftwerke errichtet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Eine Berufung ist möglich. Thomas Frey. picture alliance/dpa
Das Verwaltungsgericht Koblenz gibt einem Kläger Recht, der auf die Genehmigung von 55 Unterwasserkraftwerken im Rhein drängt: Trotz Bedenken der Behörde zur Schifffahrtssicherheit überwiege das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien.
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Bau von 55 Unterwasserkraftwerken zur Stromerzeugung am Rhein genehmigt werden muss. Der Kläger hatte zunächst im Januar 2024 eine strom- und schifffahrtsrechtliche Genehmigung zur Nutzung des Rheins beantragt, um die Anlagen im Fluss zu bauen.