War diese Pressemitteilung des FDP-geführten Verkehrsministeriums eine Reaktion auf den grünen Koalitionspartner, der vor einigen Tagen einen schnelleren Bau von Radwegen, insbesondere der Pendlerradrouten, gefordert hatte? Jedenfalls soll es in Rheinland-Pfalz zu einer Beschleunigung beim Bau von Straßen, Brücken und Radwegen kommen.
Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) bringt in Kürze, voraussichtlich in diesem Sommer, wie das Verkehrsministerium auf Anfrage mitteilt, eine Änderung des Landesstraßengesetzes sowie des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in den Ministerrat ein. Das Ziel: Genehmigungsprozesse sollen vereinfacht werden und Investitionen schneller umgesetzt werden.
„Das ist ein echter Boost für unsere Infrastrukturprojekte“, sagt Schmitt. Sie verspricht: „Wir vereinfachen Verfahren, reduzieren Bürokratie und sorgen dafür, dass insbesondere Ersatzneubauten von Brücken, aber auch neue Radwege und Straßen schneller geplant und gebaut werden können.“ Damit würden wichtige Impulse gesetzt werden. „Wir beschleunigen das, was die Menschen tagtäglich brauchen: sichere Brücken, gute Straßen und moderne Radwege“, stellt die Ministerin in Aussicht.
Und das ändert sich konkret:
- Brücken: Künftig können unterhaltungsbedingte Ersatzneubauten von Brücken, also Verbindungen, die ohne erhebliche bauliche Veränderung als Ersatz neu gebaut werden, ohne Planfeststellung durchgeführt werden, sofern sie Teil einer unselbstständigen Ausbaumaßnahme sind und eine Länge von 1,5 Kilometern nicht überschreiten, erklärt das Ministerium. Das beschleunige insbesondere Maßnahmen zur Instandhaltung und Modernisierung. Für eine prominente Brücken-Großbaustelle greifen die geplanten Änderungen erst einmal nicht: den Neubau der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz. Für die Baumaßnahme an der Pfaffendorfer Brücke gelte, da es sich um eine Bundesstraße handele, Bundesrecht, informiert ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Er ergänzt: „Sicher würde aber bei einem vergleichbaren Neubau, bei dem Landesrecht gilt, eine Prüfung durchgeführt, ob das neue Verfahren angewendet werden kann.“
- Radwege: Für unselbstständige Radwege mit einer Länge von bis zu zehn Kilometern soll künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr erforderlich sein. Das schafft – so das Ministerium – Planungsfreiheit und Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur, gerade in Verbindung mit Landes- oder Kommunalstraßen. Die neue Regelung gelte auch für die Pendlerradrouten in Rheinland-Pfalz, die auf sich warten lassen. Unselbstständige Radwege sind rechtlich Teil einer bestehenden Straße, die dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist. Sie müssen nicht zwingend direkt an die Straße angrenzen, solange sie in räumlicher Nähe verlaufen und eine verkehrliche Entflechtung ermöglichen, also den Radverkehr vom übrigen Verkehr trennen, teilt das Ministerium mit.
- Straßenbau allgemein: Durch die Paralleländerung des Landesstraßengesetzes sowie des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung werden die bereits auf Bundesebene geschaffenen Vereinfachungen auch auf Landesebene wirksam, erklärt der Sprecher. Es würden Regelungen aus dem Bundesrecht in das Landesrecht überführt und angepasst. Das ist nötig, weil das Land für die Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstige Straßen eine eigene Gesetzgebungskompetenz habe.
- Digitalisierung: Das Planfeststellungsverfahren solle laut Ministerium konsequent digitalisiert werden, von der Einreichung bis zur Veröffentlichung. Dies würde vor allem Zeit und Ressourcen sparen. Bis wann mit einem Abschluss des Digitalisierungsprozesses gerechnet werden kann, stehe noch nicht fest, sagt der Sprecher. Es sei zu berücksichtigen, dass es für bereits angelaufene Verfahren kontraproduktiv wäre, unmittelbar auf das digitale Verfahren umzustellen. Daher müsse es Übergangsregelungen geben, so der Sprecher.

Die geplanten Änderungen orientierten sich am Genehmigungsbeschleunigungsgesetz des Bundes. Eine Studie des Bundes zeige deutliche Zeitersparnisse, wie der Sprecher erklärt. In Fällen, in denen bei Ersatzneubauten weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, solle sich die Bearbeitungszeit der zuständigen Planfeststellungsbehörde um ein Drittel verkürzen.
Die nächsten Schritte: Das Verkehrsministerium wird den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen in den Ministerrat einbringen. Anschließend erfolgt die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Ziel sei ein zügiger Beschluss, um die Regelungen „zeitnah wirksam werden zu lassen“, so der Sprecher des Verkehrsministeriums.