Künftig können unterhaltungsbedingte Ersatzneubauten von Brücken ohne Planfeststellung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für die Pfaffendorfer Brücke an der B49, für die der Bund zuständig ist. Thomas Frey/picture alliance/dpa
Das zukünftige Ziel des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums ist klar: Genehmigungsprozesse, insbesondere von Straßen-, Brücken- und Radwegebauprojekten, sollen vereinfacht werden. Diese Änderungen in den Gesetzestexten sind geplant.
Lesezeit 3 Minuten
War diese Pressemitteilung des FDP-geführten Verkehrsministeriums eine Reaktion auf den grünen Koalitionspartner, der vor einigen Tagen einen schnelleren Bau von Radwegen, insbesondere der Pendlerradrouten, gefordert hatte? Jedenfalls soll es in Rheinland-Pfalz zu einer Beschleunigung beim Bau von Straßen, Brücken und Radwegen kommen.