Bad Kreuznach – Der als Pulver-Kurt bundesweit bekannt gewordene Waffen- und Sprengstoffsammler Kurt N. aus Hundsbach (Kreis Bad Kreuznach) muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf den Revisionsantrag des 64-jährigen Rentners.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird nun die Vollstreckung des Urteils einleiten. Pulver-Kurt hatte Unmengen Waffen und Sprengstoffe in einer Scheune in Becherbach/Pfalz gelagert. Nach der Entdeckung musste das Dorf evakuiert werden. kd