Die Landeshauptstadt geht gegen einen Gerichtsbeschluss vor, der aber zwei Landräten Mut macht - OVG muss nun entscheiden
Ausgangssperre: Mainz und Bröhr geben nicht auf – OVG muss nun entscheiden

Symbolbild

Johannes Eisele, picture alliance/dpa. dpa

Rheinland-Pfalz. Das Oberverwaltungsgericht (Koblenz) muss sich gleich mehrfach mit der Ausgangssperre beschäftigen. Die Stadt Mainz will nach der gerichtlich erzwungenen Aussetzung ihrer nächtlichen Corona-Ausgangsbeschränkung nicht aufgeben und Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen. Das sagte Stadtsprecher André Marc Glöckner.

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Dem Verwaltungsgericht Mainz fehlte in dem Eilverfahren eine Begründung, dass unter Beachtung getroffener und möglicher anderer Maßnahmen eine gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens ohne Verhängung der Ausgangssperre zu befürchten sei. Es reiche nicht, nur davon auszugehen, die Ausgangsbeschränkungen trügen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bei.

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