Mainz/Ahrtal
Aufatmen an der Ahr: Fristverlängerung bei Wiederaufbauhilfe um drei Jahre
Symbolbild
dpa

Mainz/Ahrtal. Die von der Flut betroffenen Menschen im Ahrtal bekommen deutlich mehr Zeit, um Wiederaufbauhilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern zu beantragen. Nach längerem Tauziehen zwischen Land und Bund wurde die Antragsfrist um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert, teilt die rheinland-pfälzische Landesregierung mit.

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„Das ist eine sehr gute Nachricht für die flutbetroffenen Bürger und Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz! Wir haben uns sehr für diese Fristverlängerung eingesetzt – und unsere Argumente wurden in Berlin gehört“, wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zitiert. Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds Bund und Länder bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.

“Trotz aller bereits erreichten Wiederaufbauschritte benötigen wir diese zusätzliche Zeit, da die Zerstörungen sowohl hinsichtlich der Schadensintensität als auch der Großflächigkeit immens sind“, sagte Dreyer demnach weiter. Sie dankte der Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz an der Spitze für die „dringend notwendige Verlängerung“. Für die unzähligen schwer betroffenen Privatpersonensei der Wiederaufbau eine erhebliche Herausforderung, die für jene besonders schwerwiegend sei, die mit am stärksten von der Flut getroffen seien, so die Ministerpräsidentin.

Durch Beschaffung von Ersatzgrundstücken, fehlende Gutachterinnen und Gutachter, fehlende Baumaterialien sowie Handwerkerinnen und Handwerker komme es zu Verzögerungen, die nicht von denFlutbetroffenen zu vertreten seien. Neben den Anträgen von Privatpersonen an den Wiederaufbaufonds gebe es auch beim Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur wie Brücken,Schulen, Kläranlagen oder Rathäusern große Herausforderungen. Hier hatten die Kommunen ebenfalls um eine Verlängerung der Antragsfrist gebeten.

„Alleine die Kommunen bauen hier Infrastruktur auf, die normalerweise in Jahrzehnten gebaut würde. Dieses wichtige Signal aus Berlin zeigt sehr deutlich, dass Bund und Land gemeinsam an der Seite der Kommunen stehen. Die Fristverlängerung stärkt den kommunalen Anpackern ordentlich den Rücken“, ergänzte Innenminister Michael Ebling (SPD) laut Mitteilung.

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren mindestens 134 Menschen im Ahrtal gestorben und Tausende Häuser verwüstet worden.

Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds Bund und Länder bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Ahrweiler-Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) etwa hatte dies angesichts von alleine fast 2800 kommunalen Anträgen für unmöglich gehalten.

dpa/red

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