Nachdem feststeht, dass im Westerwald eine junge Wölfin illegal geschossen wurde, distanziert sich der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz von der Tat: Man verurteile sie „aufs Schärfste, egal, ob sich ein sogenannter Jäger oder illegaler Waffenbesitzer und Wolfsfeind als Verursacher herausstellt“, teilt der Verband mit. Präsident Dieter Mahr erklärt: „Diese Handlung stellt einen groben Rechtsverstoß dar. Wir und unsere 20.000 aufrichtigen und engagierten Jägerinnen und Jäger im Verband distanzieren uns vollumfänglich von dieser Tat und werden umgehend einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen.“
Damit schließt sich die Landesjägerschaft der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord an. Diese hatte als Obere Naturschutzbehörde am Dienstag, 15. April, bekannt gegeben, wegen der illegalen Tötung des etwa neun Monate alten Tiers Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gestellt zu haben. Deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl, bestätigte unserer Zeitung den Eingang der Anzeige. Es bestehe der Verdacht auf Vergehen nach dem Tierschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz.

Junge Wölfin wurde illegal mit einer Waffe erlegt
Im Februar wird eine junge Wölfin tot im Kreis Altenkirchen gefunden. Jetzt zeigt sich: Das Tier ist nicht wie anfangs vermutet erfroren, sondern starb an einer Schussverletzung. Die Struktur- und Genehmigungsbehörde hat Strafanzeige erstattet.
Laut Kahl gehörte das getötete Tier zum sogenannten Leuscheider Rudel. Auf die Wölfin namens GW4599f wurde demnach mit Schrot geschossen, in der Folge verendete sie. Gefunden wurde das Tier am 19. Februar in der Nähe von Fiersbach (Kreis Altenkirchen). Der Kadaver wurde laut Staatsanwaltschaft durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin untersucht, beauftragt durch die SGD. Der Abschuss eines Wolfs ist strafbar, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Hierauf weist auch der LJV hin: „Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht.“ Daher sei es verboten, ihn zu töten.
Auch der Naturschutzbund (Nabu) Rheinland-Pfalz kritisierte den Abschuss: Der Fall zeige, „dass noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierartlernen“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur den Nabu.