Nach Abschuss im Westerwald
Auf junge Wölfin wurde mit Schrot geschossen
Im Westerwald ist eine Wolfsfähe illegal geschossen worden, die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt.
Boris Roessler. picture alliance/dpa

Den illegalen Abschuss einer Wölfin verurteilt der Landesjagdverband und will Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Der Fall beschäftigt die Staatsanwaltschaft bereits. Klar ist: Die Wölfin verendete, weil mit Schrot auf sie geschossen wurde.

Nachdem feststeht, dass im Westerwald eine junge Wölfin illegal geschossen wurde, distanziert sich der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz von der Tat: Man verurteile sie „aufs Schärfste, egal, ob sich ein sogenannter Jäger oder illegaler Waffenbesitzer und Wolfsfeind als Verursacher herausstellt“, teilt der Verband mit. Präsident Dieter Mahr erklärt: „Diese Handlung stellt einen groben Rechtsverstoß dar. Wir und unsere 20.000 aufrichtigen und engagierten Jägerinnen und Jäger im Verband distanzieren uns vollumfänglich von dieser Tat und werden umgehend einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen.“

Damit schließt sich die Landesjägerschaft der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord an. Diese hatte als Obere Naturschutzbehörde am Dienstag, 15. April, bekannt gegeben, wegen der illegalen Tötung des etwa neun Monate alten Tiers Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz gestellt zu haben. Deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl, bestätigte unserer Zeitung den Eingang der Anzeige. Es bestehe der Verdacht auf Vergehen nach dem Tierschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz.

Laut Kahl gehörte das getötete Tier zum sogenannten Leuscheider Rudel. Auf die Wölfin namens GW4599f wurde demnach mit Schrot geschossen, in der Folge verendete sie. Gefunden wurde das Tier am 19. Februar in der Nähe von Fiersbach (Kreis Altenkirchen). Der Kadaver wurde laut Staatsanwaltschaft durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin untersucht, beauftragt durch die SGD. Der Abschuss eines Wolfs ist strafbar, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Hierauf weist auch der LJV hin: „Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht.“ Daher sei es verboten, ihn zu töten.

Auch der Naturschutzbund (Nabu) Rheinland-Pfalz kritisierte den Abschuss: Der Fall zeige, „dass noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierartlernen“, zitiert die Deutsche Presse-Agentur den Nabu.

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