Jahrelang sind die Koblenzer Ermittler dem Verdacht nachgegangen, dass es bei der Beschäftigung von Ryanair-Piloten nicht mit rechten Dingen zugeht. Scheinselbstständigkeit war stets einer der Vorwürfe, die im Raum standen. Denn Ryanair beschäftigt einen beträchtlichen Teil seiner Piloten und mehr als die Hälfte aller Co-Piloten über ein sogenanntes Contractor-Modell. Die Flugkapitäne müssen eine Art Ich-AG gründen und Verträge mit Personalvermittlungsfirmen abschließen, ehe sie ins Ryanair-Cockpit steigen dürfen. Da die Leihpiloten formal nicht bei Ryanair angestellt sind, müssen sie selbst die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Ryanair selbst ist von der aktuellen Anklage zwar nicht betroffen, Ermittlungen gegen vier Mitarbeiter der Billigfluglinie laufen jedoch weiter. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft zu den jetzt angeklagten Taten angestiftet haben. Bei den nun Angeschuldigten handelt es sich um fünf Personen im Alter zwischen 35 und 62 Jahren. Sie sollen zwischen Januar 2007 und Juni 2016 in insgesamt 920 Fällen Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt haben. 738 Fälle gehen dabei laut Staatsanwaltschaft allein auf das Konto eines der Angeklagten. In dieser Zeit setzte Ryanair 277 Piloten ein, die der Airline von den beiden Personaldienstleistern über Rahmenverträge zur Verfügung gestellt wurden. Die Piloten seien von deutschen Heimatflughäfen aus eingesetzt worden und sie seien weitgehend in den Geschäftsbetrieb von Ryanair integriert gewesen.