Ralph und Inka Orth und Rechtsanwalt Christian Hecken (M) haben unlängst die Unterlagen zu einem Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht in Koblenz eingereicht. Thomas Frey/dpa
Mit einer Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren am Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) zur Ahrtal-Katastrophe ist im noch laufenden Jahr nicht mehr zu rechnen. Das hat ein Sprecher des Gerichts unserer Zeitung mitgeteilt. Hintergründe und Details.
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Ralph und Inka Orth verloren ihre Tochter Johanna (22) in der Ahr-Flut. Gemeinsam mit ihrem Anwalt Christian Hecken haben sie vor einiger Zeit einen Klageerzwingungsantrag am Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) eingereicht. Dieser umfasst nach Angaben Heckens mehr als 4000 Seiten.