Koblenz
Ärztin nicht haftbar: Wende im Prozess um Kinderentzug nach Falschgutachten

Die Familie war monatelang voneinander getrennt.

privat

Koblenz. Horror für Eltern: Ihre Kleinkinder werden aus der Familie gerissen und zu Pflegeeltern gebracht. Laut Landgericht Mainz hat ein falsches Gutachten einer Rechtsmedizinerin dazu geführt. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigt das. Es macht aber nicht die Ärztin haftbar.

Der Rechtsstreit um die Trennung zweier Kleinkinder von ihren Eltern nach einem Falschgutachten hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz eine neue Wende genommen: Die Berufung der Gutachterin hatte am Freitag vorläufig Erfolg. Nicht diese Rechtsmedizinerin, sondern das Jugendamt, das sie beauftragt hatte, sei Adressat für die Schmerzensgeldforderung der Eltern, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Dennhardt in dem Zivilverfahren.

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