Asylpolitik 334 ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter leben in Rheinland-Pfalz - Nicht alle müssen das Land verlassen: Aerbit und Abschiebungen: Was ist möglich?
Asylpolitik 334 ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter leben in Rheinland-Pfalz - Nicht alle müssen das Land verlassen
Abschiebungen von Mehrfach- und Intensivstraftätern können an einigen Dingen scheitern – etwa an fehlenden Papieren, der fehlenden Bereitschaft der Herkunftsländer, die kriminellen Personen wieder aufzunehmen, oder ganz einfach an der Tatsache, dass – wie im Fall Syrien – nicht in ein Bürgerkriegsland abgeschoben wird. Randaliert ein Ausreisepflichtiger im Linienflugzeug, hat er zudem Chancen, dass der Flugkapitän die Mitnahme verweigert. Foto: dpa picture alliance
Rheinland-Pfalz. 334 Mehrfach- und Intensivstraftäter tauchen auf der sogenannten Aerbit-Liste auf, die das Landeskriminalamt von Rheinland-Pfalz erstellt hat. Sie alle sind Ausländer, viele von ihnen haben Asylanträge gestellt. In Rheinland-Pfalz wurden allerdings bis Mitte Juli nur sechs von ihnen abgeschoben. Eine Person reiste freiwillig aus. Zu vier weiteren Abschiebungen nach Afghanistan und einer in den Irak hat das Integrationsministerium gerade seine Zustimmung erteilt. Die Opposition aus CDU und AfD kritisierte das grün geführte Haus in der letzten Plenardebatte vor der Sommerpause dafür scharf.
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„Die Menschen verstehen nicht, dass 334 Intensivstraftäter mit insgesamt 2500 Straftaten vollziehbar ausreisepflichtig sind und nicht zurückgeschickt werden“, sagte der Unionsfraktionsvorsitzende Christian Baldauf. Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD, sprach von „einer gefährlichen Verkennung der Realität in diesem Land“.