Durfte die Direktion doch Nebeneinkünfte von Politikern genehmigen?
ADD zu Nebeneinkünften des Koblenzer Ex-OB: Bei Thüga doch zuständig
Joachim Hofmann-Göttig (SPD)
Der Koblenzer Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (SPD). Foto: T. Frey/Archiv
T. Frey/Archiv. dpa

Rheinland-Pfalz. Rheinland-pfälzische Kommunalpolitiker saßen in Gremien der Thüga AG und kassierten dafür teils horrende Summen. Der ehemalige Oberbürgermeister von Koblenz, Joachim Hofmann-Göttig, der in beiden Gremien vertreten war, verdiente laut Hochrechnung des Südwestrundfunks bis zu 130.000 Euro. Weil die Thüga seit 2009 mehrheitlich in öffentlichem Besitz war, hätten die Bürgermeister diese Gelder an die jeweiligen Stadtkassen abführen müssen. Doch es lagen Genehmigungen für die Nebeneinkünfte vor – ausgestellt von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

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In einem Schriftstück hatte die Trierer Superbehörde allerdings darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit „für die Überwachung und Durchsetzung der Ablieferungspflicht eines kommunalen Wahlbeamten und auch für die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche (...) nicht“, sondern beim Vertreter des kommunalen Wahlbeamten liege. Eine Sprecherin der ADD stellte nun noch einmal klar, dass das aber keineswegs auf das Prinzip „Bürgermeister kontrolliert Oberbürgermeister“ hinausläuft. Auch die ADD prüfe noch einmal: „Selbstverständlich ist die ADD für die eigentliche Genehmigung der Nebentätigkeit zuständig.“

Allerdings: Ob anschließend tatsächlich Geld in der kommunalen Kasse landet, liegt wieder in der Verantwortung des Vertreters. „Was nachher tatsächlich in den städtischen Haushalt aus dieser Nebentätigkeit abgeführt wird, hält die Stadt im Eigeninteresse nach“, erklärte die Sprecherin. Die Formel lautet also letztlich: Ob der Oberbürgermeister zahlt, kontrolliert der Bürgermeister mithilfe der Verwaltung. In Koblenz hat das Prinzip nicht funktioniert. zca

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