Versicherer fordern Bauverbot in bestimmten Gebieten - Welche Städte und Kreise betroffen sind
36.000 Adressen von Hochwasser bedroht: Welche Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz betroffen sind
Hochwasser - Mosel
Ein Baum steht inmitten der angestiegenen Mosel.
Thomas Frey. DPA

Rund 36.000 Adressen in Rheinland-Pfalz sind laut einer Untersuchung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von Hochwasser bedroht. Gefährdet sind demnach etwa 2 Prozent der 1,4 Millionen Adressen im Bundesland, wie der GDV am Dienstag mitteilte.

Aktualisiert am 27. Februar 2024 18:22 Uhr

Dabei handelt es sich um Wohnhäuser, gewerbliche Bauten sowie landwirtschaftliche oder öffentliche Gebäude. Die meisten hochwassergefährdeten Gebäude liegen den Angaben zufolge im Landkreis Cochem-Zell, mit 10,5 Prozent aller dortigen Adressen. Darauf folgen die Städte Koblenz und Trier mit 9,1 Prozent respektive 8,5 Prozent Adressen.

Bundesweit liegen die meisten gefährdeten Gebäude in bereits identifizierten sowie amtlich festgelegten Überschwemmungsgebieten. Jede fünfte Adresse dagegen liegt in sogenannten Hochwassergefahrenflächen. In amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten etwa sind bestimmte Bauvorhaben verboten oder müssen speziell geprüft werden und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Sie wurden bereits detaillierter untersucht und bewertet. Für Hochwassergefahrenflächen gilt das nicht. „Aufgrund des Klimawandels und damit häufiger auftretenden Wetterextremen sind Schäden in Milliardenhöhe vorprogrammiert“, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

Der Verband fordert ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten. Die bisherigen Regelungen ließen demnach zu viele Ausnahmen zu. „Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf.“ dpa

Weitere Infos online unter ku-rz.de/hochwasseradressen

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