Dabei handelt es sich um Wohnhäuser, gewerbliche Bauten sowie landwirtschaftliche oder öffentliche Gebäude. Die meisten hochwassergefährdeten Gebäude liegen den Angaben zufolge im Landkreis Cochem-Zell, mit 10,5 Prozent aller dortigen Adressen. Darauf folgen die Städte Koblenz und Trier mit 9,1 Prozent respektive 8,5 Prozent Adressen.
Bundesweit liegen die meisten gefährdeten Gebäude in bereits identifizierten sowie amtlich festgelegten Überschwemmungsgebieten. Jede fünfte Adresse dagegen liegt in sogenannten Hochwassergefahrenflächen. In amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten etwa sind bestimmte Bauvorhaben verboten oder müssen speziell geprüft werden und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Sie wurden bereits detaillierter untersucht und bewertet. Für Hochwassergefahrenflächen gilt das nicht. „Aufgrund des Klimawandels und damit häufiger auftretenden Wetterextremen sind Schäden in Milliardenhöhe vorprogrammiert“, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Der Verband fordert ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten. Die bisherigen Regelungen ließen demnach zu viele Ausnahmen zu. „Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf.“ dpa
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