Unterhalt Land und Kommunen müssen Millionenbeträge für die Grundsicherung von Kindern zahlen
Wenn Vater oder Mutter kein Unterhalt zahlen: 19 000 Scheidungskinder sind auf Staat angewiesen
Bis zu 268 Euro im Monat zahlt der Staat als sogenannten Unterhaltsvorschuss, wenn ein Elternteil von Scheidungskindern dafür nicht aufkommen kann oder will. Davon betroffen sind in Rheinland-Pfalz rund 19.000 Kinder – Tendenz steigend. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Jedes dritte Kind erhält nach einer Trennung der Eltern nicht die nötige Zahlung für seinen Unterhalt: Rund 19.000 Kinder in Rheinland-Pfalz sind deswegen auf eine staatliche Unterhaltszahlung angewiesen, wie das Familienministerium in Mainz mitteilt. Wenn Vater oder Mutter keinen Unterhalt zahlen, tritt der Staat in Vorleistung. Nach der aktuellsten Erhebung von Ende 2016 ist jedes dritte bis zu zwölf Jahren alte Kind von Alleinerziehenden von dem sogenannten Unterhaltsvorschuss abhängig.

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„Die Zahlen sind erschreckend“, sagt der Landesvorsitzende des Deutschen Kinderschutzbunds, Christian Zainhofer. „Es ist immer schlecht, wenn ein Kind von Unterhaltsvorschuss leben muss, und die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt für ein Kind zu zahlen.

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