Fall eines Syrers wirft vor Gericht viele Fragen auf
War Flüchtling Anführer bei Terrororganisation?

Koblenz. War der syrische Flüchtling Hussein A. (24) in Syrien ein terroristischer Kämpfer? Diese Frage ist für den Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nicht einfach zu beantworten. Nach dem Vorwurf der Anklage gehörte er von Ende Januar 2013 bis Mai 2014 der weithin unbekannten Organisation „Harakat Ahrar al-Sham al Islamiya“ („Ahrar al-Sham“) an. Und die ist nach den Worten des des renommierten Islam- und Terrorismusexperten Guido Steinberg nur in Deutschland als verbotene Terrororganisation eingestuft.

Lesezeit 2 Minuten
Von Steinberg, der mit der Stiftung Wissenschaft und Politik sowohl Bundesregierung als auch Bundestag berät, erhofft sich das Gericht eine wertvolle Einschätzung zu der Schuld des Mannes, der mit 18 Jahren zu „Ahrar al-Sham“ gestoßen und dort militärisch ausgebildet worden ist – auch als Scharfschütze.

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