Warum Justizminister Mertin trotz Kritik an der Regelung nicht rütteln will
Mit 70 ist Schluss: Debatte um Altersgrenze für Schöffen
Schöffen spielen als „Richter des Volkes“ eine wichtige Rolle. Um ihr Höchstalter gibt es nun allerdings Streit. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Muss mit 70 Jahren für Schöffen Schluss sein – oder ist das nicht mehr zeitgemäß? Von den Seniorenbeiräten kam bereits Protest gegen die Altersgrenze. Auch in der Justizministerkonferenz ist die Frage strittig. Sie hat das Bundesministerium aufgefordert, die Vorgaben für Laienrichter zu überprüfen. Auch die CDU-Landtagsfraktion will am Donnerstag von Justizminister Herbert Mertin (FDP) im Rechtsausschuss wissen, welche Position er bezieht. Könnte die Regelung kippen?

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Ist das Altersdiskriminierung?

Im Bund jedenfalls gibt es entsprechende Stimmen. Bayern will die Altersgrenze von 70 Jahren abschaffen. Die Gründe: Die Vorgaben im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stammten von 1975, seien auch dank des medizinischen Fortschritts überholt und zudem vor dem Hintergrund des Verbots der Altersdiskriminierung problematisch.

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