Darum entzieht das Land dem Al-Nur-Kindergarten die Betriebserlaubnis
Betriebserlaubnis entzogen: Die einzige muslimische Kita im Land ist Geschichte
Der Arab-Nil-Verein, Träger des Al-Nur-Kindergartens in Mainz, sieht sich als Opfer der Politik und kündigte rechtliche Schritte an. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. Die erste und einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz muss am 31. März schließen. Der Grund für das Aus des Mainzer Al-Nur-Kindergartens: Der Arab-Nil-Verein, Träger der Einrichtung, vertritt die Ideologie der Muslimbruderschaft und des Salafismus. Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), nannte den Schritt „ohne Zweifel unerlässlich“. Es ist der erste Fall, in dem das LSJV einem Träger die Betriebserlaubnis entzogen hat.

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Die ist gemäß Bundesgesetz notwendig, um eine Kita zu führen. Gekoppelt ist sie wiederum an die Zuverlässigkeit des Trägers. Was bedeutet Zuverlässigkeit im juristischen Sinn? „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass der Träger jederzeit das Kindeswohl im Blick hat und für unsere gesellschaftlichen Werte steht“, sagte Placzek.

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