Statistisches Landesamt prüft, wie es nach erster Empörung mit der zweiten Welle der Briefe mit Zwangsgelddrohung nun umgehen soll: Zensus-Aufreger hält weiter in Atem: Was kann man tun, wenn Zwangsgeldbescheid in der Post ist?
Statistisches Landesamt prüft, wie es nach erster Empörung mit der zweiten Welle der Briefe mit Zwangsgelddrohung nun umgehen soll
Zensus-Aufreger hält weiter in Atem: Was kann man tun, wenn Zwangsgeldbescheid in der Post ist?
Wer keine Fragebogen in Papierform erhalten hat, ist nun online gefordert – notfalls mit Hilfe von Verwandten oder Freunden. Foto: Daniel Karmann/dpa picture alliance/dpa
Rheinland-Pfalz. Die gelben Briefe, mit denen das Statistische Landesamt Bürgern ein sofort vollziehbares Zwangsgeld von 300 Euro androht, wenn sie Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung nicht bis zum 17. August beantworten, bringt viele Bürger richtig in Rage. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Bei Fragen unserer Zeitung erklärt das Landesamt, dass rund 80.000 Personen bereits die amtliche Drohpost erhalten haben. Wie mit der zweiten Welle von gut 150.000 gelben Briefen „verfahren wird, prüfen wir derzeit noch“, sagt Sprecher Jürgen Hammerl.