Der Datenschutzbeauftragte des Landes, Prof. Dieter Kugelmann, wird wegen der Vorgänge bei der Gebäude- und Wohnungszählung ein förmliches Prüfverfahren einleiten, wie sein Stellvertreter Helmut Eiermann auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Dabei liege das Augenmerk auf der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. „Dies betrifft in erster Linie die Integrität und Vollständigkeit der für den Versand der Mahnschreiben maßgebenden Daten sowie die diesen zugrunde liegenden Verarbeitungsprozesse.“
Das Projekt Zensus 2022 sei zwischen den statistischen Ämtern arbeitsteilig organisiert. Die Verantwortung für den zentralen IT-Betrieb liege beim Bundesamt. Die Aufgaben und Konzepte des Statistischen Landesamts seien mit dem Landesbeauftragen für den Datenschutz abgestimmt worden. Dazu habe es im Vorfeld stichprobenweise Vor-Ort-Kontollen gegeben. Die konkrete Zählung werde aber nicht überwacht.
Wie Eiermann erklärt, deuten bislang vorliegende Informationen „nicht darauf hin, dass hinter dem Versand von Mahnschreiben trotz erfolgter Meldung oder nicht versandter Erst- und Erinnerungsschreiben Sicherheitsdefizite stehen. Die Ursachen sind möglicherweise eher in den konkreten Abläufen zu suchen“.
Zuvor hat der Andernacher Bürger Walter Günther, ein pensionierter Kriminalbeamter, Kugelmann eingeschaltet. Er berichtet, dass er – von einem Anschreiben zeitlich unter Druck gesetzt – bereits am 3. Juli den Online-Fragebogen um 20:34:22 Uhr beantwortet habe. Trotzdem sei ihm ein Zwangsgeld angedroht worden. Deshalb habe er im August erneut geantwortet. Aber Günther, früher als Kommissariatsleiter mit analoger und digitaler Spurensicherung beschäftigt, fragt sich, was aus seinen im Juli bereits gelieferten Daten geworden ist. Der Pensionär hat zudem bei Innenminister Roger Lewentz Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verantwortliche des Landesamts erhoben. Er kritisiert „Behördenwillkür“. Über das Gesamtproblem hat er auch die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund informiert.